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19. Juli 2022
Wohngebäude: degenia aktualisiert Versicherungsschutz

Wohngebäude: degenia aktualisiert Versicherungsschutz

Die degenia AG hat ihren Versicherungsschutz für Wohngebäude komplett überarbeitet. Neu sind unter anderem der Wegfall der Mindestwindstärke im Schadenfall, die Einführung einer Best-Leistungs- und Besitzstandsgarantie sowie Anpassungen entsprechend der aktuellen Rechtsprechung.

Die degenia AG hat ihren Versicherungsschutz für Wohngebäude komplett überarbeitet. Neue Tarifmerkmale sind unter anderem grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung, Wegfall der Mindestwindstärke, Best-Leistungs- sowie Besitzstandsgarantie und Inhalte aus der aktuellen Rechtsprechung – und das bei konstanter Versicherungsprämie und stabilem Courtagesatz.

Höhere Sublimits

Konkret ist eine funktionsfähige Rückstauklappe nun nicht mehr Bestandteil in der Deklaration Elementar und wurde im premium- und optimum-Tarif der degenia komplett gestrichen. Zudem verzichtet der Anbieter ab der Tarifvariante premium auf die Mindestwindstärke. Für Kunden wie Vermittler entfallen damit die Beweispflichten. „Alleine schon mit dem neuen Leistungsbaustein Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften bieten wir bereits im premium-Tarif großzügigen Schutz mit einem Sublimit von 50.000 Euro. Beim Top-Tarif optimum steigt der Versicherungsschutz für derartige Leistungsfälle auf 500.000 Euro“, erläutert degenia-Vorstand Halime Koppius zum Produktstart.

Besitzstandsklausel und Best-Leistungsgarantie

Über das Wohnflächenmodell verzichtet degenia im neuen Wohngebäudetarif außerdem auf die Ermittlung der Versicherungssumme. Somit besteht Versicherungsschutz bis zum ortsüblichen Neubauwert, sofern das Wohngebäude korrekt beschrieben bzw. die Wohnfläche korrekt angegeben ist. Um für Kunden und Makler einen Wechsel zu degenia attraktiver zu machen, hat der Produktgeber den optimum-Tarif nun mit einer Besitzstandsklausel und einer Best-Leistungsgarantie ausgestattet. Ergänzend hierzu ist gegen Zahlung einer Einmalprämie im Wechselgeschäft zusätzlich eine Konditionsdifferenzdeckung möglich.

Berücksichtigung aktueller Rechtssprechung

Und auch die aktuelle Rechtsprechung wurde bei der Aktualisierung des Tarifwerkes berücksichtigt. So wurde das Fugenurteil – AssCompact berichtete – sowohl im premium- als auch im optimum-Tarif integriert. degenia-Kunden können damit Nässeschäden, die aufgrund defekter Fugen auftreten, beim Versicherer melden. Einfamilienhäuser genießen im premium-Tarif Deckung bis 10.000 Euro, im optimum-Tarif gilt die Deckung bis zur Versicherungssumme. (as)

Bild: © Alexander Raths – stock.adobe.com