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27. März 2023
MRH Trowe mit neuen Zielen bis 2028

MRH Trowe mit neuen Zielen bis 2028

Das auf fünf Jahre gesteckte Wachstumsziel von 2020 hat MRH Trowe bereits zwei Jahre früher erreicht als erwartet. Nun setzt sich der Industrieversicherungsmakler neue Ziele bis zum Jahr 2028, darunter auch weitere Akquisitionen.

Im Jahr 2022 erreichte der Industrieversicherungsmakler MRH Trowe bereits vorzeitig die Erfüllung seiner Fünfjahresplanung. Der Umsatz im Jahr 2022 betrug ca. 110 Mio. Euro. Vorstandsmitglied Ralph Rockel sagt in diesem Zusammenhang, man habe konsequent die Buy & Build-Geschäftsstrategie verfolgt und mehr als 20 neue Maklerhäuser in der Gruppe zusammengeführt und erfolgreich integriert.

Neue strategische Ziele

Nun hat das Unternehmen neue Ziele vor Augen, die kürzlich bekannt gegeben wurden: In den kommenden fünf Jahren ist ausgehend vom Ziel 2023 eine Umsatzverdopplung auf 300 Mio. Euro geplant. Das Umsatzwachstum im Jahr 2023 wird auf über 150 Mio. Euro prognostiziert. Die neue Fünfjahresplanung sieht somit eine Umsatzverdopplung durch organisches Wachstum und weitere Akquisitionen bis 2028 vor.

Veränderung im Management

Für das neue Wachstumsziel von MRH Trowe sind auch strategische Veränderungen im Management angedacht. Zum 01.03.2023 übernimmt Ralph Rockel die Position des Chief Executive Officers, also die strategische Gesamtkoordination und Sprecherfunktion innerhalb der Gruppe.

Rockels bisherige Aufgaben in den Bereichen Finance und M&A gehen an Peter Gabriel über, den MRH Trowe dafür gewinnen konnte. Er besetzt die neu geschaffene Position des Chief Financial Officers. Gabriel war in vorherigen Stationen Wirtschaftsprüfer bei KPMG, Finance Executive im Private-Equity-Unternehmen Triton und CFO eines börsennotierten Unternehmens.

Shareholder-Kreis erweitert

Zudem wird neben AnaCap Financial Partners nun der global aktive Private-Equity- Investor TA Associates (TA) als Minderheitsinvestor einsteigen. Auch mit dem neuen Investor bleibt das Gründer- und Managementteam laut eigenen Angaben größter Anteilseigner. Die Beteiligung steht noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden. (lg)

Bild: © primopiano – stock.adobe.com