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24. April 2023
Diese Versicherungen brauchen Entscheider
Diese Versicherungen brauchen Entscheider

Diese Versicherungen brauchen Entscheider

Sie als Makler tragen große Verantwortung – genau wie Entscheider in Unternehmen. Unterstützen Sie Ihre Firmenkunden und sichern Sie sie mit diesen drei Versicherungen passend ab! Und wir von Zurich unterstützen Sie.

Wer ein Unternehmen managt, muss an Vieles denken, z. B. an die Absicherung des Betriebs in allen Bereichen und auch an die eigene Absicherung im Fall der Fälle. Entlasten Sie Ihre Firmenkunden mit passgenauen Lösungen von Zurich! Die Entscheider werden es Ihnen danken. Unsere hervorragende Produktlösung besteht aus drei Teilen:

  • D&O Entscheiderhaftpflicht
  • Vertrauensschadenversicherung
  • EntscheiderRechtsschutz
Managerrisiken umfassend absichern

Das Plus an Sicherheit für Manager bietet die D&O Entscheiderhaftpflicht von Zurich. Wir haben das Produkt speziell auf potenzielle „Managerrisiken“ gemünzt. Und Sie als Makler können diesen Schutz mit Top-Leistungsumfang an Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte sowie leitende Angestellte vermitteln.

Bei Zurich können sich die Entscheider der Unternehmen und Sie als Makler auf schlanke Prozesse, ein einfaches Policenmodell, höchste Underwriting- und Schadenkompetenz verlassen.

Die Zurich D&O Entscheiderhaftpflicht versichert Entscheider von mittelständischen Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und Non-Profit-Organisationen vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen des Versicherungsnehmers (Innenhaftung) und Dritter (Außenhaftung) – das Nonplusultra an Schutz für Unternehmen bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz!

Was können Sie Ihren Kunden mit der D&O Entscheiderhaftpflicht bieten?

Hier nur einige Beispiele:

  • Schutz bei Vermögensschäden, die auf schuldhafte Pflichtverletzungen der versicherten Person zurückzuführen sind. Der Schutz gilt auch für bei Vertragsbeginn nicht bekannte Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen wurden.
  • Gehaltsfortzahlungen bis 250.000 EUR pro Versicherungsfall und -periode im Falle der Aufrechnung
  • Zusätzliche Deckungssumme unter anderem für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer
  • Erstklassiger Service bei der Bearbeitung von Schadenfällen durch qualifizierte Rechtsanwälte in der Schadenabteilung
  • Deckungssumme von bis zu 25 Mio. Euro wählbar
Eine Vertrauensschadenversicherung fängt Vermögensschäden auf

Kriminalität am Arbeitsplatz ist weit verbreitet und wird oft unterschätzt. Sie ist eine Gefahr für Kapital und Liquidität der betroffenen Unternehmen. Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen trauen ihren Mitarbeitern oft nicht zu, dass diese betrügen oder dem Unternehmen auf andere Art und Weise absichtlich schaden wollen. Das ist aber ein Trugschluss. Helfen Sie den Entscheidern, sich mit cleveren Lösungen abzusichern.

Stellen Sie sich vor, das Vertrauen eines Unternehmens wird infolge von Delikten, wie Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung missbraucht. Die Vertrauensschadenversicherung von Zurich schützt das Unternehmen Ihres Kunden in all diesen Fällen vor finanziellen Schäden.

Das leistet unsere Vertrauensschadenversicherung unter anderem

Die Vertrauensschadenversicherung

  • leistet auch dann, wenn der Schadenstifter nicht identifiziert werden kann,
  • leistet eine vorläufige Entschädigung vor endgültiger Feststellung der Leistungspflicht,
  • bietet für neu hinzukommende Mitarbeiter im laufenden Versicherungsjahr, bis zur nächsten Hauptfälligkeit, prämienfreien Versicherungsschutz.

Versichert sind darüber hinaus Vermögensschäden, die durch außenstehende Dritte verursacht werden, z. B.:

  • Hackerangriffe mit Bereicherung
  • Phishing (Abfangen der Daten von Internetnutzern), Pharming (Umleitung auf gefälschte Webseiten)
  • Identitätsdiebstahl
Das ultimative Sicherheitsnetz: Entscheider RechtsSchutz

Mit dem Entscheider RechtsSchutz können Sie Ihre Kunden rundum absichern. Er macht das persönliche Kostenrisiko überschaubar und berechenbar. Mit diesem Produkt fällt Ihr Kunde im Fall der Fälle in ein festes Sicherheitsnetz.

Denn die wichtigsten Bereiche sind abgedeckt:
  • · Rechtsschutz für Risiken aus dem Anstellungsvertrag, z. B. bei der Zurückweisung einer Kündigung
  • · Spezial-Straf-Rechtsschutz für die persönliche strafrechtliche Verantwortung, zur Verteidigung gegen den Vorwurf der Straftat
  • · Vermögensschaden-Rechtsschutz für die persönliche Haftung, zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen

Diese drei Bausteine sind außerdem völlig flexibel kombinierbar. Lassen Sie Ihren Kunden doch wählen – zwischen Top- und Basis-Deckung! Und bei der Kombination von zwei oder drei Bausteinen gibt es Bündelnachlässe.

Für weitere Informationen schauen Sie gerne auf unserer Website vorbei: www.maklerweb.de/Sach/Firmenkunden

Bild: © Flamingo Images – stock.adobe.com