Balkonkraftwerke – Mini-Photovoltaikanlagen, die am eigenen Balkon angebracht werden – werden immer beliebter. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat neue Musterbedingungen für die Hausratversicherung vorgelegt, die die Absicherung für Balkonkraftwerke einschließen.
Eine spezielle Photovoltaikversicherung ist laut dem Branchenverband für Balkonkraftwerke nicht nötig. „Die Hausratversicherung, die viele Mieterinnen und Mieter ohnehin haben, reicht für die Absicherung sogenannter Balkonkraftwerke aus“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin.
GDV rät Besitzern, mit Versicherer bezüglich Vertragsumstellung zu sprechen
Die erweiterten Musterbedingungen gelten grundsätzlich für neu abgeschlossene Hausratversicherungen. Der GDV empfiehlt allen Balkonkraftwerkbesitzern, mit ihrem Hausratversicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen. In der Regel dürften die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden, so der Branchenverband.
Das Balkonkraftwerk ist über die Hausratversicherung – ebenso wie der übrige Hausrat – unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert.
Vermieter muss Installation häufig zustimmen
Verursacht ein Balkonkraftwerk Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise am Balkon des Nachbarn, zahlt dafür die private Haftpflichtversicherung. Bevor sie eine Installation vornehmen, sollten Mieter ihren Mietvertrag auf entsprechende Regelungen prüfen. Häufig kann es sein, dass der Vermieter der Installation der Mini-Solaranlage zustimmen muss.
Solaranlagen auf dem Dach werden – anders als Balkonkraftwerke – über die Wohngebäudeversicherung oder über eine eigenständige Photovoltaikversicherung versichert. (js)
Bild: © Robert Poorten – stock.adobe.com
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