Die Diskussion um die Aufnahme konventioneller Rüstungsgüter in nachhaltige Anlageprodukte spaltet derzeit Politik, Fondsbranche und Gesellschaft – und beschäftigt längst auch die unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler in Deutschland, so der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) in einer aktuellen Mitteilung zu seinem Vermittlerbarometer.
Darin hat der Verband nachgefragt, wie die Branche zu diesem sensiblen Thema steht. Das Ergebnis zeigt eine klare Tendenz: Die Mehrheit lehnt eine Ausweitung des Nachhaltigkeitsbegriffs auf Waffen ab.
Rüstungstitel in nachhaltigen Fonds sind nicht gewollt
Vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage sehen sich viele Staaten gezwungen, in ihre Verteidigungsfähigkeit zu investieren. Dies führt auch in der Finanzwelt zu einer Neubewertung der sogenannten „Rüstungsaktien“, so der AfW. Erste Anbieter von Investmentfonds haben begonnen, diese in als nachhaltig gelabelte Produkte aufzunehmen – unter Berufung auf ihre Bedeutung für die Sicherung von Frieden und Freiheit. Kritiker befürchten jedoch, dass solche Schritte die Glaubwürdigkeit von ESG-Kriterien gefährden könnten.
Genau diese Sorge teilen auch die unabhängigen Vermittler: 41,7% der befragten Vermittlerinnen und Vermittler sprechen sich laut AfW-Vermittlerbarometer klar gegen eine nachhaltige Klassifizierung konventioneller Waffen aus. 31,7% bleiben neutral, während nur 18,6% eine solche Erweiterung befürworten würden. Völkerrechtlich geächtete Waffen wie biologische oder chemische Kampfstoffe sind dabei selbstverständlich ausgenommen.
„Die Aufnahme von Rüstungsgütern in nachhaltige Produktkategorien würde aus unserer Sicht die gesellschaftliche Akzeptanz der Nachhaltigkeitsregulierung weiter schwächen – ähnlich wie es bereits bei der Einordnung der Energiegewinnung aus Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie der Fall war“, warnt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Gerade Vermittlerinnen und Vermittler, die täglich über nachhaltige Geldanlagen beraten, müssen ihren Kunden glaubwürdige und nachvollziehbare Empfehlungen geben können.
Stand bei der ESG-Abfragepflicht
Neben der kritischen Haltung zur Einstufung von Rüstungsgütern zeigt die Umfrage auch Entwicklungen bei der praktischen Umsetzung der ESG-Abfragepflichten. Immer mehr Vermittler setzen demnach auf technische Unterstützung: Der Anteil derjenigen, die ein IT-Tool nutzen, stieg von 42% im Vorjahr auf nunmehr 46,3%. Dagegen sank der Anteil derjenigen, die ESG-Präferenzen über PDF oder Papierdokumente erheben, von 38 auf 33,5%.
Eine Herausforderung bleibt die Qualität der digitalen Lösungen. Während mehr als 60% der IT-Tool-Nutzer angeben, eine Produktauswahl auf Basis der abgefragten Nachhaltigkeitspräferenzen zu erhalten, funktioniert dies bei rund einem Drittel der Befragten nicht. „Es liegt auf der Hand, dass ein geeignetes Softwaretool den Aufwand für Vermittler deutlich reduziert. Dass jedoch jeder dritte Nutzer nicht mit der erzielten Produktauswahl zufrieden ist, zeigt den bestehenden Optimierungsbedarf“, betont Norman Wirth.
Maklerpools bleiben mit einem Anteil von 70,4% die wichtigste Bezugsquelle für ESG-Tools, während Lösungen von Produktgebern wie Versicherern oder Fondsgesellschaften weiter an Bedeutung verlieren (aktuell 16,8%). Nur 5% der Vermittler setzen auf alternative Quellen. (mki)
Zur Studie
Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten maximal 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund neun von zehn Befragten (88,6%) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84% im Maklerstatus. 59,1% der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 62,4% der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.
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