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30. Juni 2025
bAV und Jobwechsel – welche Möglichkeiten gibt es?
bAV und Jobwechsel – welche Möglichkeiten gibt es?

bAV und Jobwechsel – welche Möglichkeiten gibt es?

Eine bAV kann ein guter Weg sein, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Doch was passiert im Falle eines Jobwechsels? Welche Optionen haben Arbeitnehmer? Die DCS Deutsche Clearing-Stelle erklärt, dass es klare Entscheidungsmerkmale gibt, wie bei einem Wechsel vorgegangen werden sollte.

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) kann eine gute Möglichkeit sein, die gesetzliche Rente aufzustocken. Laut dem Alterssicherungsbericht 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat über die Hälfte der Beschäftigten (52%) in Deutschland eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen.

Was passiert im Falle eines neuen Jobs mit der Absicherung? Schließlich ist ein Wechsel des Arbeitgebers heutzutage ein relativ häufiges Vorkommnis. „Im Schnitt wechseln Arbeitnehmer ihren Job nach vier Jahren – derzeit geht es aufgrund der schwachen Konjunktur oft schneller“, erklärt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing Stelle. „Innerhalb der Generation Z ist laut Karriereportal XING sogar jeder zweite Beschäftigte auf dem Absprung.“

Arbeitnehmer haben grundsätzlich drei Möglichkeiten: weiterführen, übertragen oder kündigen. Pauschale Lösungen, wie mit einer bestehenden bAV bei einem Arbeitgeberwechsel verfahren werden sollte, gibt es laut DCS Deutsche Clearing Stelle nicht – aber klare Entscheidungsmerkmale.

Drei Varianten bei Arbeitgeberwechsel

Wollen Arbeitnehmer ihre Direktversicherung weiterführen, können sie den bestehenden Vertrag grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel übernehmen lassen. Doch ein Recht auf die Weiterführung besteht nicht, viele Arbeitgeber lehnen dies aufgrund der arbeitsrechtlichen Risiken und komplexen Verwaltung ab. Arbeitnehmer können ihre Direktversicherung in diesem Fall privat fortführen, wenn gewünscht. Alternativ kann er beitragsfrei gestellt werden, dabei verzinst sich das angesparte Kapital zu den bisherigen Konditionen weiter.

Eine Alternative ist die Übertragung des bestehenden Vertrags auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber. Allerdings können hier Konditionen ungünstiger sein, warnt die DCS Deutsche Clearing Stelle. Dies ist außerdem die Option mit dem höchsten bürokratischen Aufwand für beide Seiten.

Sind die beiden genannten Varianten nicht möglich oder gewünscht, ist ein Neuabschluss immer möglich, da Arbeitnehmer ein gesetzlich garantiertes Anrecht auf eine Entgeltumwandlung im Zuge einer bAV haben.

Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung in der Regel nicht möglich

Eine Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung ist in der Regel aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich. Selbst wenn, wäre sie laut DCS Deutsche Clearing-Stelle nicht oft sinnvoll, da die steuerlichen Vorteile der bAV verloren gehen. Zudem laufen hohe direkte Zahlungen von Steuern und Sozialabgaben auf.

bAV wird laut Makler-Votum weiter an Relevanz gewinnen

Die Verbreitung der bAV stagniert seit einigen Jahren beinahe. Trotzdem ist die Mehrheit der Makler überzeugt, dass die Relevanz des bAV-Geschäfts in den nächsten fünf Jahren weiterhin zunehmen wird. Das zeigen Zahlen aus der Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2025“. Demnach messen heute knapp 60% der Sparte eine hohe Bedeutung zu, 65,9% gehen davon aus, dass die Relevanz künftig noch steigen wird. (js)