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13. November 2025
Rechtsschutzversicherer dürfen keine Rechtsberatung anbieten
Absage: Rechtsschutzversicherer dürfen keine Rechtsberatung anbieten

Rechtsschutzversicherer dürfen keine Rechtsberatung anbieten

Ein bayerischer Vorstoß sorgte für Diskussion: Rechtsschutzversicherer sollten ihre Kunden künftig auch außergerichtlich beraten dürfen – doch die Justizministerkonferenz lehnte ab. Während Anwälte vor einem Dammbruch warnten, hoffen Versicherer weiter auf Reformen.

Die bayerische Initiative, Rechtsschutzversicherern künftig auch die außergerichtliche Rechtsberatung ihrer Kundinnen und Kunden zu gestatten, ist gescheitert. Auf der Herbsttagung der Justizministerkonferenz in Leipzig fand der Vorstoß Ende vergangener Woche kein Gehör.

Versicherer für Öffnung, Anwälte dagegen

Im Vorfeld hatte insbesondere die Anwaltschaft deutliche Kritik an dem Vorschlag geübt. Viele Juristinnen und Juristen warnten vor einem möglichen Dammbruch, der die klare Trennlinie zwischen anwaltlicher Tätigkeit und der Rolle von Versicherern verwischen könnte. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) argumentiert zudem, dass bei einer Rechtsberatung durch Versicherer Interessenkonflikte vorprogrammiert seien. Versicherungsunternehmen hingegen fordern seit Längerem eine grundlegende Modernisierung des deutschen Rechtsberatungssystems – mit einer stärkeren Öffnung und Flexibilisierung, wie sie in mehreren europäischen Nachbarstaaten bereits Realität ist.

Enttäuschung in Bayern

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zeigte sich enttäuscht über das Aus der Initiative: „Die Justiz ist für die Menschen da. Viele wünschen sich bequeme und schnelle Lösungen unmittelbar über ihren Versicherer. In zahlreichen europäischen Ländern dürfen Rechtsschutzversicherer bereits außergerichtlich beraten. Diese Möglichkeit sollte auch Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland offenstehen.“ (bh)