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4. Dezember 2025
Weihnachtsmann muss nach Rutenschlag 4.000 Euro zahlen
Weihnachtsmann muss nach Rutenschlag 4.000 Euro zahlen

Weihnachtsmann muss nach Rutenschlag 4.000 Euro zahlen

Weil ein Weihnachtsmann auf dem Stralsunder Weihnachtsmarkt einen 4-jährigen Jungen mit einem Tannenzweig geschlagen hatte, musste er eine Geldauflage von 4.000 Euro zahlen. Der Mann schlüpfte schon viele Jahrzehnte auf Weihnachtsmärkten in die Rolle des Weihnachtsmanns und bedauerte den Vorfall.

Gegen einen 62-jährigen Weihnachtsmann-Darsteller lief vor dem Amtsgericht (AG) Stralsund ein Verfahren, weil er im November 2024 am Stralsunder Weihnachtsmarkt einen 4-jährigen Jungen mit einem Tannenzweig geschlagen hatte.

Das Verfahren wurde jedoch auf Anregung der Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage von 4.000 Euro eingestellt. Im Wesentlichen habe sich der Angeklagte geständig gezeigt und er sei durch die mediale Aufmerksamkeit außerdem bereits gestraft gewesen, so die Begründung der Staatsanwältin, das Verfahren einzustellen. Über den Fall war infolge einer Meldung durch die Deutsche Presse-Agentur in zahlreichen Tagesmedien berichtet worden.

Der Vorschlag der Geldauflage und der Einstellung des Verfahrens im Gegenzug wurde vom Angeklagten und dessen Verteidiger angenommen und vom Gericht nach rund zweistündiger Verhandlung beschlossen.

Weihnachtsmann-Rolle habe Tradition

Die 24-jährige Mutter des Kindes schilderte, dass der Weihnachtsmann zunächst vor ihrem Sohn in die Hocke gegangen sei und mit ihm gesprochen habe. Dabei habe der Junge die Zunge rausgestreckt und auch „Doofer Weihnachtsmann“ gesagt. Dann sei der Weihnachtsmann-Darsteller aufgestanden, habe langsam die Rute gehoben und den Sohn der 24-Jährigen in einer abschließenden Bewegung wie mit einem Peitschenhieb geschlagen. Zuvor habe er ihren Sohn als „Hosenscheißer“ bezeichnet. Eine weitere Zeugin sagte: „Das war kein Klaps auf den Po, das war ein Schlag.“

Der Angeklagte selbst, der seit über fünf Jahrzehnten in die Rolle des Weihnachtsmannes schlüpft, hatte betont, dass er mit dem „Klaps“ habe erreichen wollen, dass der Junge Respekt und Achtung zeige. Er habe ihn aber nicht verletzen wollen und auch nicht wahrgenommen, dass er den Jungen im Gesicht getroffen habe. Die Rolle des Weihnachtsmannes sei in seiner Familie schon seit Generationen Tradition. Der Verteidiger des Angeklagten sagte vor Gericht, dass sein Mandant den Vorfall bedauere und auch, dass seine Karriere als Weihnachtsmann so endet. (mki)

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