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13. Januar 2026
BaFin versucht, Transparenz bei Finfluencern zu fördern
BaFin versucht, Transparenz bei Finfluencern zu fördern

BaFin versucht, Transparenz bei Finfluencern zu fördern

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat ein neues Factsheet für Finfluencer veröffentlicht. Darin finden sich mehrere Hinweise für Personen, die in sozialen Medien Inhalte zu Finanzprodukten oder -dienstleistungen veröffentlichen. Der Vermittlerverband BVK hat sich bereits geäußert.

Der Umgang mit Finfluencern ist in den letzten 18 Monaten zu einem „Hot Topic“ geworden. Vor allem junge Menschen informieren sich verstärkt in den sozialen Medien über die Themen Altersvorsorge und Geldanlage, eben bei Content Creatorn, die Inhalte dazu veröffentlichen. Manche davon haben keine Ausbildung im Banken- oder Versicherungsbereich genossen, geben jedoch online Anlagetipps an teilweise Millionen Follower.

Anlageberater sind diese Finfluencer laut BaFin zwar nicht und müssen sich dementsprechend auch nicht an entsprechende Regularien halten. Doch einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Einfluss will die Aufsicht anscheinend dennoch fördern. Das zeigt ein zusammen mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichtes Factsheet, welches einen Überblick über rechtliche Pflichten und Tipps geben soll, wie Finanzprodukte beworben werden dürfen.

Verantwortung und Transparenz

Das Factsheet beinhaltet u. a. folgende Hinweise für Personen, die in sozialen Medien Inhalte zu Finanzprodukten oder -dienstleistungen veröffentlichen:

  • Verantwortung für Inhalte: Irreführende oder leichtfertige Posts können negative finanzielle Folgen für Follower haben und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Finfluencer müssen für ihre geposteten Inhalte die Verantwortung tragen.
  • Transparenz bei bezahlten Kooperationen: Es muss klar und verständlich sein, wenn Finfluencer für ein beworbenes Finanzprodukt Geld, Geschenke oder Vergünstigungen erhalten. Dies gilt auch, wenn sie selbst in das beworbene Produkt investiert haben oder davon profitieren könnten.
  • Sorgfaltspflichten und Risiken: Bei der Werbung für Finanzprodukte müssen Finfluencer besonders vorsichtig sein, da sie sich für Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell sehr negativ auswirken kann.

Besonders wichtig ist auch Punkt Nr. 5 im Factsheet, denn Aspekte daraus waren auch wegweisend für die Entscheidung der BaFin, Finfluencer nicht als Anlageberater zu klassifizieren – nämlich die Frage, ob die Empfehlungen des Finfluencers personalisiert sind. Im Factsheet heißt es folglich: „Wenn Sie Anlageberatung erbringen möchten, benötigen Sie eine von Ihrer zuständigen nationalen Behörde erteilte Zulassung. Wenn Sie also nicht über eine Zulassung zur Anlageberatung verfügen, geben Sie keine personalisierten Empfehlungen dazu, welche Finanzprodukte gekauft, verkauft oder gehalten werden sollen.“

Auch könne es eine zulassungspflichtige Anlageberatung darstellen, wenn man seine Meinung öffentlich darüber äußert, ob der Kurs einer Aktie oder eines Krypto-Assets steigen oder fallen wird. Und auch die Bereitstellung von Schulungs- oder Bildungsinhalten als Beratung oder Empfehlung könne „unter bestimmten Umständen“ als Beratung oder Empfehlung angesehen werden.

BVK begrüßt Initiative

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich nach der Veröffentlichung des Factsheets positiv dazu geäußert. Er begrüße „ausdrücklich“ die Ankündigung der BaFin und der ESMA für mehr Transparenz und klare Regeln beim Auftreten von Finfluencern.

„Dass sich die beiden Behörden diesem wachsenden Phänomen jetzt verstärkt widmen, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz und den fairen Wettbewerb“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Der BVK hat schon immer darauf hingewiesen, dass Empfehlungen oder Vermittlungen von Finanz- und Versicherungsprodukten m Internet klaren rechtlichen Regelungen unterliegen müssen. Die beiden Behörden greifen mit ihren Hinweisen nun wesentliche Punkte unserer Positionierung auf.“

Positiv bewertet der BVK außerdem, dass die beiden Behörden auf die bereits bestehenden Vorschriften und Regulierungen explizit hinweisen und ihnen Geltung verschaffen wollen. Sie weisen auf die negativen rechtlichen Folgen „irreführender und leichtfertiger Social-Media-Posts und Auftritte hin und fordern ein rechtskonformes Auftreten“, so die Mitteilung des Vermittlerverbands.