Die Digitalisierung stellt Versicherungsmaklerbüros tagtäglich vor neue Herausforderungen. Erst kürzlich berichtete AssCompact über die schwierige Integration der unterschiedlichen digitalen Tools im Unternehmen. Eng damit verbunden ist ein weiteres zentrales Thema: die sichere Handhabung von Datenschutz. Laut den AssCompact TRENDS–Studien sehen Versicherungsmakler diesen Punkt als ihre zweitgrößte digitale Herausforderung.
Julie Schellack, Partnerin der Martens & Prahl Holding, bestätigt: „Datenschutz und IT-Sicherheit binden inzwischen einen großen Teil unsere Kapazitäten. Das ist angesichts der Bedeutung verständlich, müsste aber für alle Seiten deutlich schlanker und vielleicht auch mit gemeinsamen Ansätzen gelöst werden. Gerade kleinere Maklerbetriebe fordert diese Aufgaben sehr. Dabei sollten auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Personalknappheit die knappen Ressourcen vor allem für unsere Kunden verwendet werden können.“
Schellack verweist auf ein praktisches Problem: „Die Systeme der Datenlieferung sind immer noch fehleranfällig. Sollte nun versehentlich die Datenlieferung an einen falschen Adressaten gehen, oder auch nur in Teilen Daten aus Fremdbeständen mitgeliefert werden, ist das in der Regel ein Datenschutzvorfall mit sehr aufwendigen Folgen.“ Ein gemeinsamer Hub, der verschiedene Systeme branchenumfassend verknüpft, könne das Risiko deutlich reduzieren.
Datenschutz als Leitplanke des digitalen Alltags
Ralf Kohl, Experte für Maklerprozesse bei maklerkonzepte.com und Mitinitiator des Netzwerks KI-Offensive, betont, dass Datenschutz eine zentrale Leitplanke im digitalen Büroalltag darstellt. Ein sauberer Umgang mit Daten schaffe Klarheit, Sicherheit und Vertrauen. Moderne Lösungen brächten daher standardmäßig Verschlüsselung, Rollenmodelle, Zwei-Faktor-Authentifizierung und einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit. Anbieter, die keinen AVV vorlegen, sollten konsequent von der Toolliste gestrichen werden.
Der Experte empfiehlt: „Liegt der AVV vor, muss er geprüft werden – insbesondere die eingesetzten Subunternehmer. Das gilt vor allem im Bereich VoiceAI, denn hier landen Daten sehr schnell in den USA oder in verteilten Cloud-Architekturen, die häufig über Drittländer laufen.“ Auch im eigenen Umfeld setze man konsequent nur auf DSGVO-konforme Lösungen.
Und Roman Schwarze, Vorstand des Maklerpools BCA, erklärt: „Ohne einen verlässlichen Schutzrahmen wären datenbasierte oder KI-gestützte Prozesse nicht nur ineffektiv, sondern potenziell riskant. Deshalb betrachten wir Datenschutz und Cyber Security nicht als Zusatz, sondern als integralen Bestandteil unseres digitalen Leistungsangebots. Wer unsere Lösungen nutzt, kann darauf vertrauen, dass sie zuverlässig, sicher, geprüft und DSGVO-konform funktionieren.“ Gleichzeitig bleibe es möglich, eigene Lösungen im Maklerbüro einzusetzen und selbst für Datenschutz und Sicherheit zu sorgen.
Nutzung von KI Datenschutzerklärung aufnehmen
Neben klassischen Datenschutzfragen kommt aktuell eine neue Komponente hinzu: der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Kanzlei Michaelis empfiehlt Versicherungsmaklern, das Einvernehmen ihrer Kunden einzuholen, wenn KI-Lösungen eingesetzt werden. Fachanwalt Stephan Michaelis rät: „Erwähnen Sie in der Datenschutzerklärung ausdrücklich nicht nur die Pools, mit denen Sie zusammenarbeiten, sondern auch die KI-Tools, die Sie nutzen.“
Datenschutz und KI hängen eng zusammen, insbesondere hinsichtlich der Strukturierung und Pflege von Daten. Prozessoptimierer Kohl betont sogar: „Versicherungsmakler können vom Datenschutz profitieren. Unsicher wird es nur dort, wo Chaos herrscht – und das liegt selten an der DSGVO, sondern an fehlender Ordnung.“ (bh)
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