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19. März 2026
Schülerunfallversicherung: Trotz Umweg als Wegeunfall anerkannt
Schülerunfallversicherung: Trotz Umweg als Wegeunfall anerkannt

Schülerunfallversicherung: Trotz Umweg als Wegeunfall anerkannt

Ein 17-Jähriger fährt nach der Schule nicht den direkten Weg nach Hause, sondern nimmt mit seinem Leichtkraftrad eine kurvenreiche Strecke und verunglückt. Die Unfallversicherung lehnt zunächst ab. Doch das Sozialgericht sieht den Fall anders und erkennt den Unfall als Wegeunfall an.

Mit einem inzwischen rechtskräftigen Urteil hat das Sozialgericht (SG) Braunschweig der Klage eines Schülers stattgegeben und dessen Unfall mit einem Leichtkraftrad auf dem Heimweg von der Schule als sogenannten Wegeunfall anerkannt. Der zum Unfallzeitpunkt 17-jährige Kläger nahm auf dem Nachhauseweg allerdings nicht die kürzeste Strecke. Stattdessen entschied er sich für einen Umweg über eine kurvenreiche Straße außerhalb der Ortschaft. In einer Kurve verlor er die Kontrolle, prallte gegen ein Verkehrsschild und landete in einem Graben. Dabei zog er sich mehrere Knochenbrüche und Prellungen zu.

Der zuständige Gemeinde-Unfallversicherungsverband wollte den Unfall zunächst nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Nach seiner Auffassung stand der vom Kläger gewählte Weg nicht unter Versicherungsschutz, da er sich zum Zeitpunkt des Unfalls nicht auf der direkten Strecke zwischen Schule und Wohnung befunden habe. Auch die örtliche Polizei kam zu einer ähnlichen Einschätzung: Die gewählte Route sei wegen der vielen Kurven nicht nur riskanter, sondern auch länger als der direkte Heimweg.

Das SG Braunschweig sah die Sache jedoch anders. Zwar habe der Schüler unstreitig nicht den kürzesten Weg genommen. Dennoch greife hier der besondere Schutzgedanke der Schülerunfallversicherung. Dieser könne auch dann gelten, wenn Schülerinnen und Schüler einen Umweg fahren – etwa dann, wenn die Entscheidung dafür auf alterstypischem Verhalten beruht.

Gerade im Straßenverkehr handeln Kinder und Jugendliche nicht immer besonders umsichtig. Solche Verhaltensweisen können schnell zu schweren oder sogar tödlichen Unfällen führen. Der Wegeunfallschutz in der Schülerunfallversicherung soll deshalb gerade vor solchen Risiken schützen und trägt dem Umstand Rechnung, dass junge Verkehrsteilnehmer statistisch besonders gefährdet sind. (bh)

 

SG Braunschweig, Urteil vom 28.10.2025, S 14 U 140/22