Mitglieder von Versorgungswerken können ihre BU-Rente künftig flexibler anpassen, schreibt die LV 1871 in einer Pressemitteilung zu ihrer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie richtet sich an Kammerberufe – Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater. Deren Versorgungswerke leisten oft erst bei voller Berufsunfähigkeit.
Bei der BU für Kammerberufe werden Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken im Rahmen der Nachversicherungs- und Karrieregarantie nicht mehr bei der finanziellen Angemessenheit angerechnet.
Nachversicherungsgarantie erweitert
Mit der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie können Kammerberufe ihre BU-Rente nun bei erstmaligem Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in einem berufsständischen Versorgungswerk erhöhen. Dies gilt auch bei Wegfall oder Reduzierung von Ansprüchen bei Berufsunfähigkeit aus einem berufsständischen Versorgungswerk.
Mit der Karrieregarantie kann die BU-Rente einfacher an die tatsächliche Einkommensentwicklung angepasst werden. BU-Renten können vor Erreichen der Nachversicherungsobergrenze erhöht werden. Für Selbstständige besteht drei Jahre nach Beginn ihrer Tätigkeit die Möglichkeit, die BU-Rente im Rahmen der Karrieregarantie um bis zu 50% zu erhöhen. Davon profitieren auch Kammerberufe.
Leistungsfall einfach anerkennen
Die Anerkennung des Leistungsfalls wurde für Kammerberufe vereinfacht. Kann die versicherte Person ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, verzichtet der Versicherer auf eine Umorganisation. Weiterhin: Erkennt das Versorgungswerk allein aus medizinischen Gründen bei über 50-jährigen Kammermitgliedern die Berufsunfähigkeit an, folgt die LV 1871 diesem Votum. (mki)
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