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11. Juni 2026
VHV führt Campinginhaltsversicherung ein
VHV führt Campinginhaltsversicherung ein

VHV führt Campinginhaltsversicherung ein

Die VHV Allgemeine erweitert ihr Angebot für Camper. Mit dabei ist eine Campinginhaltsversicherung zum Schutz des Hausrats im Campingfahrzeug und Wohnwagenanhänger. Auch beim Schutz für Pkw nimmt der Versicherer Änderungen.

Der Sommer steht vor der Tür und so zieht es die Menschen vor allem im Rahmen der Urlaubssaison wieder mehr nach draußen. Manch einer greift hier zu seinem Wohnwagen oder Wohnmobil. Bei dieser Gelegenheit erweitert die VHV Allgemeine im zum 01.07.2026 ihr Kfz-Angebot. Besonders im Bereich Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger wird der Schutz gezielt erweitert, und zwar um eine Campinginhaltsversicherung. Hintergrund sind veränderte Mobilitätsbedürfnisse und die wachsende Bedeutung des Campingmarktes, so der Versicherer in einer Unternehmensmitteilung.

Klassische Kfz-Versicherungen decken bewegliche Gegenstände im Fahrzeug in der Regel nicht ab, heißt es. Die Campinginhaltsversicherung soll hier mit einer Absicherung des Hausrats bis 10.000 Euro Abhilfe schaffen. Außerdem sind mit dem neuen Baustein u. a. Technik und Fahrräder mit einer Entschädigungsgrenze von 3.000 Euro sowie Gegenstände im Vorzelt mit einer Entschädigungsgrenze von 1.000 Euro abgesichert.

Bei der Wahl des Exklusiv-Bausteins wird außerdem Neu- bzw. Kaufpreisentschädigung auf bis zu 48 Monate verlängert und bei Pkw und Krädern auf den „Abzug neu für alt“ verzichtet, auch für Akkus. Hinzu kommen neue Selbstbeteiligungskombinationen, zusätzliche SF-Sondereinstufungen, nämlich eine verbesserte Zweitwagenregelung für Partner sowie die SF-Sondereinstufung Carsharing Plus. Der Rabattschutz wird auf weitere Segmente ausgeweitet und ist für Campingfahrzeuge, Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads möglich. (mki)

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