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30. Juni 2026
VHV mit Update ihrer Wohngebäudeversicherung
VHV mit Update ihrer Wohngebäudeversicherung

VHV mit Update ihrer Wohngebäudeversicherung

Die VHV Allgemeine hat an ihrer Wohngebäudeversicherung gefeilt. Die überarbeiteten Tarife KLASSIK-GARANT und EXKLUSIV bieten ab sofort deutlich erweiterte Leistungen. Zu den Neuerungen gehören unter anderem die Bausteine Wärmepumpe und Solarthermie sowie Technik und Smart Home.

Um den wachsenden Anforderungen von Immobilienbesitzern Rechnung zu tragen, hat die VHV Allgemeine Versicherung AG ihre Wohngebäudeversicherung überarbeitet. So warten die Tarife KLASSIK-GARANT und EXKLUSIV nun mit deutlich erweiterten Leistungen auf. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen der Baustein Wärmepumpe und Solarthermie sowie der Baustein Technik und Smart Home.

Baustein Wärmepumpe und Solarthermie

Der neue Baustein Wärmepumpe und Solarthermie schließt eine Versicherungslücke für Besitzer moderner Energietechnik. Im Versicherungsumfang sind auch Geothermieanlagen enthalten. Abgedeckt sind Anlagen bis zu einem Alter von zehn Jahren bei Vertragsbeginn sowie mit einer Gesamtinvestitionssumme von bis zu 300.000 Euro.

Baustein Technik und Smart Home

Im Baustein Technik und Smart Home werden betriebsfertige Anlagen und Geräte der Gebäudetechnik im Rahmen einer Allgefahrendeckung abgesichert. Hierunter fallen unter anderem Wallboxen, Ladesäulen, Heizungs- und Sicherheitssteuerungen, Alarm- und Meldeanlagen sowie Schwimmbad- und Saunatechnik. Der Baustein ProBau erweitert den klassischen Feuer-Rohbauschutz um eine umfassende Absicherung während der gesamten Bauphase. Der Baustein umfasst Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und Bauhelfer-Unfallversicherung.

Anpassungen im Tarif KLASSIK-GARANT

Im Tarif KLASSIK-GARANT erhalten Kunden der VHV künftig unter anderem einen erweiterten Schutz privat genutzter Nebengebäude wie Garten-, Geräte- oder Saunahäuser, die von nun an bis zu 25 m² Grundfläche je Gebäude mitversichert sind. Der Zeitraum für den Wiederaufbau eines Wohngebäudes nach Totalschaden wird von drei auf fünf Jahre verlängert. Die VHV verzichtet auf die Anzeigepflicht des vorübergehenden Unbewohntseins bis zu 180 Tage.

Änderungen im Tarif EXKLUSIV

Im EXKLUSIV-Tarif hat die VHV Leistungen bei Tierbissschäden um Spechtschläge an versicherten Sachen bis 5.000 Euro ausgebaut. Außerdem gibt es bei grob fahrlässiger Verletzung von Sicherheitsvorschriften oder Obliegenheiten bis zu einer Schadenhöhe von 5.000 Euro keine Leistungskürzung. Neu ist auch der Schutz für Balkonkraftwerke. Im EXKLUSIV-Tarif sind außerdem Schäden durch Vandalismus abgedeckt.

Bestandskunden der VHV Allgemeine profitieren automatisch von den Neuerungen. Über die Leistungs-Update-Garantie werden Verbesserungen ohne Tarifwechsel in bestehende Verträge übernommen, wie der Versicherer mitteilt. (tik)

Weitere Meldungen zu neuen Versicherungslösungen und Anpassungen bei bestehenden Produkten finden Sie in unserem Bereich „Assekuranz“.