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21. Oktober 2026
Schadenersatzklage gegen Deutsche Finance eingereicht
Schadenersatzklage gegen Deutsche Finance eingereicht

Schadenersatzklage gegen Deutsche Finance eingereicht

Die Deutsche Finance Group sieht sich mit einer Schadenersatzklage zu einem ihrer Fonds konfrontiert. Die Kanzlei TILP hat für einen Privatanleger Klage gegen die zuständige Kapitalverwaltungsgesellschaft eingereicht. Im Fokus stehen mögliche Fehler im Fondsprospekt und bei der Kostendarstellung.

Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine Schadensersatzklage gegen die DF Deutsche Finance Investment GmbH eingereicht. Nach Angaben der Kanzlei handelt es sich um die erste Klage dieser Art im Zusammenhang mit einem Fonds der Deutsche Finance Group. Im Mittelpunkt steht der geschlossene Investmentfonds „DF Deutsche Finance Investment Fund 21 – Club Deal Boston IV“.

TILP nimmt die Kapitalverwaltungsgesellschaft in ihrer Funktion als Prospektverantwortliche in Anspruch. Die Kanzlei wirft dem Verkaufsprospekt mehrere wesentliche Fehler vor. Unter anderem geht es um die dort dargestellten Renditeprognosen und die Kostenbelastung des Fonds.

Nach Einschätzung von TILP seien die Renditeprognosen bereits zum Zeitpunkt der Prospekterstellung nicht ausreichend plausibel gewesen. Als einen Hinweis darauf führt die Kanzlei eine Auswertung der Stiftung Warentest an. Demnach habe bei keinem der 21 untersuchten Vorgänger- und Schwesterfonds der aktuelle Anteilswert die ursprüngliche Einzahlung der Anleger einschließlich Ausgabeaufschlag erreicht. Zudem sei die Zinsentwicklung der Jahre 2022 und 2023 nach Auffassung der Kanzlei in den Prognoserechnungen nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Fehlende Transparenz bei Kosten

Ein weiterer Streitpunkt sind die Kosten des Fonds. Neben Ausgabeaufschlag und Vertriebskosten fallen laut TILP laufende Verwaltungsvergütungen sowie eine erfolgsabhängige Vergütung an. Letztere sei im Verkaufsprospekt nicht hinreichend transparent dargestellt. Dadurch sei für Anleger nicht ausreichend erkennbar, wie sich die Vergütungen auf die tatsächlich erzielbaren Rückflüsse auswirken könnten.

Die Klage zielt nach Darstellung der Kanzlei auf eine Rückabwicklung der Beteiligung. Bei einer erfolgreichen Prospekthaftung könnten Anleger ihre Einlage gegen Rückübertragung der Beteiligung zurückfordern.

Die Auseinandersetzung fällt in eine Phase, in der die Deutsche Finance Group auch wegen der Informationslage zu ihren Fonds in der Kritik steht. Laut TILP fehlen für einen Großteil der Fonds Geschäftsberichte für die Jahre 2024 und 2025.

Nach eigenen Angaben hat TILP auch bei weiteren Fonds der Deutsche Finance Group mögliche Prospektfehler identifiziert. Die jetzt eingereichte Klage könnte damit den Auftakt zu weiteren Verfahren bilden. Die von TILP erhobenen Vorwürfe sind bislang Gegenstand eines Rechtsstreits und nicht gerichtlich festgestellt. (bh)