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15. April 2016
BGV erweitert Leistungen im Kfz-Tarif

BGV erweitert Leistungen im Kfz-Tarif

In seinem neuen Kfz-Tarif gewährt der BGV nun unter anderem einen Beitragsbonus für Fahrassistenzsysteme. Außerdem umfassen die Schutzbrief-Leistungen nun auch die Kosten für eine Falschbetankung bis 500 Euro.

Ab sofort können Kunden und Vertriebspartner der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen ein Leistungsplus im neuen Kfz-Tarif in Anspruch nehmen. Besonders Kunden, in deren Pkw Fahrassistenzsysteme für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. So bietet der BGV nun für Fahrzeuge mit eingebautem oder nachgerüstetem Spurwechselassistent, Spurhalteassistent oder Notbremsassistent einen Nachlass von 5% in der Haftpflichtversicherung. Wenn das Fahrzeug einen CO2-Ausstoß von höchstens 110 g/km hat, gibt es weitere 5% Nachlass in der Kraftfahrhaftpflichtversicherung.

Neuerungen in der Kaskoversicherung

In der Tarifvariante Exklusiv sind Tierbiss-Schäden ab sofort auch auf alle unmittelbar verursachten Schäden erweitert. Damit sind neben an- oder durchgebissenen Kabeln, Schläuchen und Leitungen beispielsweise auch verbissene Motordämmstoffe oder Sitzbezüge mitversichert. In allen Tarifvarianten ist außerdem das Ladekabel für Elektrofahrzeuge im Versicherungsschutz eingeschlossen. Und in der Tarifvariante Basis kann nun eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung ausgewählt werden.

Neue Schutzbrief-Leistungen

Auch wer zum falschen Zapfhahn greift, ist mit dem neuen Tarif auf der sicheren Seite, denn die sogenannte Falschbetankung ist zukünftig bis 500 Euro eingeschlossen. Ebenso wurden die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Weiter- oder Rückfahrt und die Fahrzeugrückholung auf Naturkatastrophen erweitert. (ad)