Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg hat in einem am 02.08.2016 verkündeten Urteil (Az.: 5 O 179/13) festgestellt, dass die sogenannte Intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT-Bestrahlung) bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen ist und Kosten der Heilbehandlung dementsprechend von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind. Die IMRT-Bestrahlung sei wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung und nach den Ausführungen des Sachverständigen als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen, die geeignet sei, eine Krankheit zu heilen bzw. zu lindern.
Eine entsprechende Entscheidung hatte die Kammer bereits in den Verfahren 5 O 238/14 und 5 O 253/15 mit den am 05.07.2016 verkündeten Urteilen getroffen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. (ad)
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