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20. Juni 2013
EU sorgt für mehr Transparenz bei Ratingagenturen

EU sorgt für mehr Transparenz bei Ratingagenturen

Auch die Ratingagenturen sind nun endgültig in den Maschen des Regulierungsnetzes angekommen. Ab 20.06.2013 gelten für Ratingagenturen strengere Regeln. Die neuen Vorschriften verpflichten die Agenturen zu einer erhöhten Rechenschaft gegenüber Aufsicht, Kunden und Öffentlichkeit. Damit soll die Qualität des Ratingprozesses verbessert werden.

Auch die Ratingagenturen sind nun endgültig in den Maschen des Regulierungsnetzes angekommen. Ab 20.06.2013 gelten für Ratingagenturen strengere Regeln.

Die neuen Vorschriften verpflichten die Agenturen zu einer erhöhten Rechenschaft gegenüber Aufsicht, Kunden und Öffentlichkeit. Damit soll die Qualität des Ratingprozesses verbessert werden. Durch die Regulierung soll ebenfalls verhindert werden, dass sich die Versicherungsunternehmen allzu sehr auf Ratings stützen. Die Unternehmen werden verpflichtet, ihre eigene Kreditrisikobewertung zu verstärken (Artikel 5a).

Die europäischen Aufsichtsbehörden, in Deutschland die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), werden angewiesen, ihre Vorschriften und Leitlinien darauf hin zu überprüfen, ob die Gefahr besteht, dass die Unternehmen automatisch auf ein Rating zurückgreifen, um ausschließlich dadurch Vorgaben erfüllen zu können. Bis Ende des Jahres hat die EIOPA Zeit, solche Bezugnahmen auf Ratings zu entfernen, sofern sie in bestehenden Leitlinien und Empfehlungen vorhanden sind (Artikel 5b).

Haftung der Bonitätswächter

Die seit der Finanzkrise immer wieder geforderte Haftung der Bonitätswächter wird mit der Reform nun eingeführt. Sowohl gerateten Unternehmen, als auch Investoren gegenüber haften die Bonitätswächter in Zukunft zivilrechtlich für ihr Urteil. Der Verstoß muss allerdings vorsätzlich und grob fahrlässig begangen worden sein und sich auf das Rating ausgewirkt haben (Artikel 35a). Artikel 8, Absatz 7 verpflichtet Unternehmen wie Standard & Poor’s, Fitch oder Moody’s bei Fehlern in ihren Ratingmethoden unverzüglich der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und alle betroffenen bewerteten Unternehmen zu melden und auf ihrer Website zu veröffentlichen.

„Ich bin außerordentlich erfreut, dass die Rechtsakte bereits anderthalb Jahre nach Vorlage des Kommissionsvorschlags in Kraft treten“, sagte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier. Die neuen Regeln würden, so Barnier, zu einem verstärktem Wettbewerb „in der zurzeit von einigen wenigen Agenturen dominierten Branche und zum Abbau des übermäßigen Rückgriffs auf Ratings durch die Marktteilnehmer beitragen“. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung von Finanzstabilität und Vertrauen in die Finanzinstitute, der helfen werde, weitere Krisen zu verhindern.

Die Verordnung wurde am 21.05.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist unter der Abkürzung CRA III – Dritte europäische Verordnung zu Ratingagenturen – bekannt.

Text: Umar Choudhry