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3. Mai 2017
Hannoversche mit neuer Berufsunfähigkeitsversicherung

Hannoversche mit neuer Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit ihrem neuen BU-Schutz will die Hannoversche vor allem auch junge Leute und Familien ansprechen. Für Studenten, Azubis oder Berufseinsteiger hat der Versicherer einen Starter-Tarif im Angebot, der bis zu einem Alter von 35 Jahren abgeschlossen werden kann. Für Familien gibt es besondere Rabatte.

Laut einer Studie der Hannoverschen Versicherung haben 76% der 18- bis 29-Jährigen keine finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Der Versicherer hat nun eine neuen BU-Schutz auf dem Markt, von der vor allem auch junge Menschen und Familien profitieren sollen. Um Studenten, Azubis oder Berufsanfängern den Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinfachen, bietet die Hannoversche einen günstigen Starter-Tarif: Fünf Jahre lang zahlen Versicherte für die volle Leistung nur den halben Preis. Der Beitrag ist während dieser Zeit rund 50% günstiger als beim Normaltarif.

Kunden, die sich nach Ende dieser Startphase noch in Ausbildung oder Studium befinden, können die Startphase um weitere fünf Jahre verlängern. Anstelle des auf dem Markt in der Regel geltenden Eintrittsalter von 30 Jahren ist der Starter-Tarif bis zum Alter von 35 Jahren abschließbar.

Rabatte für Familien

Nach Angaben der Hannoverschen hat auch in rund drei Viertel aller Haushalte mit minderjährigen Kindern kein Elternteil eine Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit. Bei ihrem neuen BU-Schutz gewährt die Hannoversche Familien mit mindestens einem Kind einen Beitragsrabatt. Dieser gilt unabhängig davon, ob die Partner verheiratet sind oder nicht.

Anpassungen durch Nachversicherungsgarantien möglich

Steigt der Absicherungsbedarf zum Beispiel bei Familienzuwachs oder Hauskauf, können Kunden ihre Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Nachversicherungsgarantien anpassen. Für einen Inflationsausgleich bietet der Versicherer die Möglichkeit, eine Leistungsdynamik – eine garantiert steigende Rente während des Rentenbezugs – und eine Beitragsdynamik – eine jährliche Erhöhung der versicherten Rente – zu vereinbaren.

Kundenfreundlichere Anträge und Bedingungen

Wie die Hannoversche unterstreicht, wurden die Anträge und Versicherungsbedingungen sprachlich überarbeitet und übersichtlicher gestaltet. Ebenfalls angepasst und deutlich reduziert wurden die Gesundheitsfragen im Antrag. Im Ernstfall ist allein die Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf maßgeblich (Verzicht auf abstrakte Verweisung). Sollten Kunden im Leistungsfall nicht mit der Entscheidung der Hannoverschen einverstanden sein, können sie Verbraucherschützer zu Rate ziehen. Der Versicherer übernimmt dabei bis zu 500 Euro der Kosten. (tk)