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8. Juni 2017
Schäden durch Überspannung nicht immer mitversichert

Schäden durch Überspannung nicht immer mitversichert

Sommerliche Hitzegewitter sorgen immer wieder für hohe Schäden. Häufiger verbreitet als Blitzschläge ins Grundstück sind nach einem Gewitter Überspannungsschäden an Elektrogeräten. Verbrauchern empfiehlt die UniVersa zu überprüfen, ob und in welcher Höhe Schäden bei Überspannung mitversichert sind.

Im Jahr 2015 regulierten die deutschen Sachversicherer rund 340.000 Blitz- und Überspannungsschäden mit fast 220 Mio. Euro. Der direkte Blitzschlag ins eigene Grundstück ist über eine Wohngebäudefeuer- und Hausratpolice versichert. Nach Unwettern weit häufiger verbreitet sind aber Schäden durch Überspannung an Elektrogeräten. Ob ein solcher Schaden durch die Versicherung abgedeckt ist, hängt vom Vertrag ab, wie Schadenexperte Frank Eiles von den uniVersa Versicherungen erläutert. Besonders in Altverträgen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung fehle häufig der Zusatz für Überspannungsschäden oder sie seien nur in begrenztem Umfang versichert. Neuere Verträge bieten je nach Anbieter und Tarifvariante auch Absicherung vor den Folgen von Überspannungsschäden.

uniVersa rät zu Policen-Check

Um sich vor Überspannungsschäden abzusichern, sollten Verbraucher überprüfen, ob und in welcher Höhe in ihrer Police Schäden bei Überspannung abgedeckt sind. Im Hinblick auf teure Geräte empfiehlt sich auch ein Check, ob die Versicherungssumme noch dem Versicherungswert entspricht.

Geräte nach einem Unwetter überprüfen

Nach einem Gewitter sollten Verbraucher testen, ob empfindliche Geräte wie Heizungsanlagen, Fernseher, Computer und Router noch einwandfrei funktionieren, wie der uniVersa-Schadenexperte rät. Sind Schäden entstanden, sollten diese unverzüglich dem Versicherer gemeldet und defekte Geräte aufbewahrt werden. (tk)