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Steuern & Recht
25. September 2013
Kein Zuschuss für das Bildungssparen

Kein Zuschuss für das Bildungssparen

Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat ein erweitertes Betreuungsgeld abgelehnt. Eltern sollten einen Zuschuss in Höhe von 15 Euro pro Monat erhalten, wenn sie das Betreuungsgeld für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwenden.

Vor knapp einem Jahr beschloss der Bundestag das Betreuungsgeld. Seit einigen Wochen nun kommen Eltern in den Genuss der Auszahlung. Umstritten ist das Betreuungsgeld unter den Politikern indes bis heute. Es gehörte zu den besonders emotional diskutierten Gesetzen der schwarz-gelben Koalition. Mit dem Betreuungsgeld erhalten Eltern 100 Euro pro Monat, wenn sie für ihre ein- bis zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Die Finanzspritze erhöht sich ab 2014 auf 150 Euro. Der Bundesrat hatte nun über das sogenannte Betreuungsgeldergänzungsgesetz abzustimmen – und lehnte dieses ab.

Bürokratie, Ungleichbehandlung, ungewisser Erfolg

Es sollte dafür sorgen, dass Betreuungsgeld ebenfalls für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder das Bildungssparen eingesetzt hätte werden können. Voraussetzung sollte ein Vorsorgevertrag bei einer Versicherung oder Bank sein. Als besonderer Anreiz sollte ein Bonus in Höhe von 15 Euro winken. Dieser Zuschuss wäre neben dem Betreuungsgeld dann in den Altersvorsorge-Vertrag geflossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung das Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldes jedoch in den Vermittlungsausschuss verwiesen, um es aufheben zu lassen. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die geplante zusätzliche Prämie nur für Kinder, die nicht in eine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung gehen, eine Ungleichbehandlung darstelle. Eine sachliche Begründung hierfür sei nicht ersichtlich. Zudem erhöhe sich der Verwaltungsaufwand um ein Vielfaches. Insgesamt stelle das Gesetz die falschen familienpolitischen Weichen.

Außerdem sei der nach einer Förderungsdauer von 22 Monaten durch den Abschluss und sonstige Gebühren geschmälerte Kapitalstock so gering, dass er für eine Altersvorsorge oder Bildungsausgaben des Kindes nur geringfügige Erträge abwerfe. Die Länderkammer hält gleichwohl weitere Förderungsmöglichkeiten für dringend notwendig, um eine Altersarmut, insbesondere für Frauen, die zugunsten des Betreuungsgeldes auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, zu verhindern und gleiche Bildungschancen für alle Kinder zu gewährleisten. Insgesamt stelle das Gesetz aber nicht nur falsche familienpolitische Weichen. Es sei mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zum – ohnehin zweifelhaften – Erfolg stehe.

Mehrheit der Bundesländer lehnt Betreuungsgeld ab

Die Versicherungswirtschaft hatte sich vergeblich für den Gesetzentwurf stark gemacht. Sie sah in der Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes eine Unterstützung der Eltern in der Familienphase, privat für das Alter vorzusorgen. Zugleich würden Impulse gegeben, sich neu mit dem Thema zu beschäftigen und in die kapitalgedeckte Vorsorge einzusteigen. Damit die Regelungen Wirkung entfalten könnten, seien Langfristigkeit und Kontinuität der Vorsorgeaktivitäten notwendig. Mehr Anreize für private Vorsorge seien ein wichtiges Signal, gerade auch an junge Menschen und Familien, argumentierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in einer Stellungnahme.

Auch wenn das Betreuungsgeld nun seit dem 01.08.2013 in Kraft getreten ist: Die Mehrheit der Bundesländer lehnt es ab. Auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns hat die überwiegende Zahl der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen sich Anfang September gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen. „Das Betreuungsgeld zementiert die bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen und verschärft diesen unhaltbaren Zustand sogar noch“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gleichstellungsministerin Manuela Schwesig. Die Mittel für das Betreuungsgeld müssten in den Aufbau von Ganztageskitas und Ganztagesschulen investiert werden. Nur so hätten Frauen die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass die Einführung eines Betreuungsgeldes zu einem erheblichen Rückgang der Beschäftigung von Müttern geführt habe. Das wirke sich nicht nur auf die aktuelle berufliche und finanzielle Situation von Frauen aus, sondern führe auch zu massiven Verlusten bei der Altersrente und im Fall einer Ehescheidung.

Siehe dazu auch: Betreuungsgeld für Altersvorsorge und Bildungssparen bald möglich?

Text: Umar Choudhry