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25. Januar 2018
Rettungsgasse bilden: Das droht bei Nichtbeachtung

Rettungsgasse bilden: Das droht bei Nichtbeachtung

Wann und wo für Polizei- und Hilfsfahrzeuge eine Gasse freizuhalten ist, regelt die Straßenverkehrsordnung. Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet und Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit 240 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Werden dabei Dritte gefährdet, kommt es noch teurer.

Die Rettungsgasse auf der Autobahn kann bei schweren Unfällen Leben retten. Studien zufolge kann das um vier Minuten schnellere Eintreffen der Rettungskräfte die Überlebenschance von Verletzten um bis zu 40% erhöhen. In der Praxis gestaltet sich die Bildung einer solchen freien Gasse wegen gedankenloser oder drängelnder Fahrer oft schwierig. Der deutsche Automobilclub KRAFTFAHRERSCHUTZ e. V. (KS) ruft die Verkehrsteilnehmer einmal mehr zu Aufmerksamkeit in Sachen Rettungsgasse auf.

Gasse bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand des Verkehrs

Wie diese Gasse zu bilden ist, gibt § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung seit Dezember 2016 wie folgt vor: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ Damit hat der Gesetzgeber unter anderem die Begrifflichkeiten „stockender Verkehr“ noch einmal präziser gefasst. Als Schrittgeschwindigkeit sind 7 bis 10 km/h anerkannt.

Härtere Strafen seit Oktober 2017

Verkehrsteilnehmer, die diese Vorschriften nicht beachten, erwarten seit Oktober 2017 deutlich verschärfte Sanktionen, wie der Automobilclub unterstreicht. Wer bei stockendem Verkehrs keine Gasse bildet, muss mit 200 Euro Geldbuße und zwei Punkte in Flensburg rechnen. Wurde zudem ein Hilfsfahrzeug behindert, drohen 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Hält ein Autofahrer die Gasse nicht frei und gefährdet Dritte, drohen neben zwei Punkten und einem Fahrverbot 280 Euro. Wird keine Gasse gebildet und kommt es zu einem Unfall oder einem Sachschaden, warten 320 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. (tk)