Junge Menschen sehen schlechter
Die vom Kuratorium Gutes Sehen e.V. (KGS) beauftragte Studie ergab außerdem, dass insbesondere der Anteil der 20- bis 29-Jährigen unter den Brillenträgern stark zugenommen hat. Insgesamt habe sich der Anteil dieser Altersgruppe „im Laufe der letzten 60 Jahren nahezu verdreifacht“, auf 32%, erklärte das KGS in einer entsprechenden Pressemitteilung. Brillen sind als alltägliche Gebrauchsgegenstände Hilfsmittel, die für Volljährige nur selten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das bedeutet, dass Brillenträger in der Regel die Kosten für eine neue Sehhilfe selbst tragen müssen.
Modische Brille, knackiger Preis
Wie teuer das sein kann, weiß jeder Brillenträger. Darf es ein schickes Modell von einer angesagten Marke sein? Dann ist schnell ein kleinerer dreistelliger Betrag erreicht. Hat der Brillenträger endgültig genug vom „Nasenfahrrad“, erwägt er vielleicht die Möglichkeit eines operativen Eingriffs, um die Fehlsichtigkeit loszuwerden. Auch dann steht der gesetzlich Versicherte in der Regel alleine mit den Kosten da.
Prädikat: Nicht notwendig?
Denn die gesetzliche Krankenversicherung erstattet nur die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Die Laser-in-situ-Keratomileusis, kurz LASIK, fällt derzeit nicht darunter. Sie ist eine der gängigsten Methoden, um Kurzsichtigkeit und Hornhautverkrümmungen operativ zu behandeln. Eingriffe dieser Art werden in die gleiche Kategorie gerechnet wie kosmetische Eingriffe. Und sie sind vergleichbar teuer. Eine LASIK kostet etwa zwischen 800 und 2.500 Euro.
Egal ob Brille oder operativer Eingriff: Wer seine Sehkraft erhalten oder verbessern möchte, wird dafür Geld in die Hand nehmen müssen. Das er nicht unbedingt zur Verfügung hat. Eine Krankenzusatzversicherung im Bereich Vorsorge und Ambulant übernimmt genau diese Kosten, je nach Tarif anteilig ab 15%.
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