Das Bildungsangebot richtet sich an alle, die zukünftig Investmentfonds, Vermögensanlagen und/oder geschlossene Fonds vermitteln möchten und ihre alte GewO § 34c-Erlaubnis fristgerecht bis zum 30.03.2013 in eine GewO §34 f-Erlaubnis umgetauscht haben. Diese Erlaubnis wurde nur vorläufig und unter der Voraussetzung, dass bis zum 01.01.2015 ein entsprechender Sachkundenachweis erbracht wird, erteilt. Betroffene Vermittler haben in diesem Jahr noch zwei Möglichkeiten, vor Fristablauf an den Online-Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung teilzunehmen. Die Starttermine sind der 21.08.2014 und der 07.10.2014. Bei dem Bildungsangebot kann zwischen den Lernbausteinen „Offene Investmentvermögen“, „Geschlossene Investmentvermögen“ und „Vermögensanlagen“ individuell gewählt werden. (sg)
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