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28. Juli 2014
Übergangsfrist läuft ab – Bildungsangebot der DMA als Vorbereitung auf Sachkundeprüfung

Übergangsfrist läuft ab – Bildungsangebot der DMA als Vorbereitung auf Sachkundeprüfung

Die Deutsche Makler Akademie weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Ende 2014 die Übergangsfrist abläuft, in der § 34c-Vermittler ihre Sachkundeprüfung laut § 34h ablegen können. Für diese Vermittler hat die DMA ein spezielles Bildungs-Konzept geschnürt, um sie gezielt noch in diesem Jahr auf die IHK-Sachkundeprüfung mit dem Abschluss „Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ vorzubereiten.

Das Bildungsangebot richtet sich an alle, die zukünftig Investmentfonds, Vermögensanlagen und/oder geschlossene Fonds vermitteln möchten und ihre alte GewO § 34c-Erlaubnis fristgerecht bis zum 30.03.2013 in eine ­GewO §34 f-Erlaubnis umgetauscht haben. Diese Erlaubnis wurde nur vorläufig und unter der Voraussetzung, dass bis zum 01.01.2015 ein entsprechender Sachkundenachweis erbracht wird, erteilt. Betroffene Vermittler haben in diesem Jahr noch zwei Möglichkeiten, vor Fristablauf an den Online-Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung teilzunehmen. Die Starttermine sind der 21.08.2014 und der 07.10.2014. Bei dem Bildungsangebot kann zwischen den Lernbausteinen „Offene Investmentvermögen“, „Geschlossene Investmentvermögen“ und „Vermögensanlagen“ individuell gewählt werden. (sg)