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19. Februar 2019
Übernimmt die Versicherung Schäden aufgrund einer Bombenentschärfung?

Übernimmt die Versicherung Schäden aufgrund einer Bombenentschärfung?

Am gestrigen Montag wurde in Nürnberg und Fürth nach dem Fund einer Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg der Katastrophenalarm ausgerufen. Die Bombe konnte nicht entschärft werden, aber die kontrollierte Sprengung verlief erfolgreich. Doch würden die Versicherer im Ernstfall für die Schäden aufkommen?

Immer wieder werden Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden, so auch am gestrigen Montag an der Stadtgrenze zwischen Nürnberg und Fürth. In diesem Fall ließ sich die Bombe nicht entschärfen, sondern musste kontrolliert zur Sprengung gebracht werden. Nach ersten Kontrollen traten keine Schäden an Gebäuden auf.

Wie sind mögliche Schäden im Falle einer Explosion versichert?

Im Ernstfall würden die Versicherer für viele Schäden aufkommen, wie der GDV erklärt. Zumindest sei dies in der Vergangenheit stets der Fall gewesen. Nach den GDV-Musterbedingungen für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückgehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – und die Detonation einer Weltkriegsbombe stellt nach Meinung von Experten die Folge eines Kriegsereignisses dar. Die Versicherer müssen sich allerdings nicht an die Musterbedingungen halten und haben in der Vergangenheit solche Schäden immer übernommen, wie der GDV unterstreicht. Dem GDV sei kein Fall bekannt, bei dem Versicherer einen solchen Schaden nicht reguliert hätten. So musste 2012 im Münchner Stadtteil Schwabing eine Bombe kontrolliert gesprengt werden. , sei ihm kein Fall bekannt, bei dem Gesellschaften einen solchen Schaden nicht reguliert hätten.

Wer zahlt Schäden am Haus?

2012 musste im Münchner Stadtteil Schwabing eine Bombe kontrolliert gesprengt werden. Dabei gingen Fensterscheiben zu Bruch und einige Dachstühle standen in Flammen. Werden Teile des Gebäudes beschädigt, käme die Gebäudeversicherung dafür auf. Führt die Detonation zu Schäden am Inventar der Wohnung, würde die Hausratversicherung die Kosten übernehmen.

Welche Versicherung übernimmt Schäden am Auto?

Käme es zu einer Explosion, sind mögliche Schäden am Fahrzeug über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Autobesitzer mit Teil- oder Vollkaskoversicherung würden also nicht auf den Kosten sitzenbleiben.

Ersatz für Gewerbebetreibende wegen Betriebsunterbrechung?

Bei der Evakuierung aufgrund einer Bombenentschärfung handelt es sich um eine behördliche Anweisung. Gegen Schäden durch solche behördlichen Anweisungen dürften die meisten Gewerbetreibenden nicht abgesichert sein, so der GDV. Die Ausfälle durch behördliche Anweisungen sind üblicherweise nämlich nicht über die Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt. (tk)