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13. März 2019
Unlauterer Wettbewerb: Assekuranz kommt im Branchenvergleich gut weg

Unlauterer Wettbewerb: Assekuranz kommt im Branchenvergleich gut weg

Knapp 11.000 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs verzeichnete die Wettbewerbszentrale 2018. Im Branchenranking finden sich Versicherer und Finanzdienstleister mit 142 Beschwerden im hinteren Feld. Zum Vergleich: Die Gesundheitsbranche liegt mit 1.084 Fällen an der Spitze.

Insgesamt 10.943 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs gingen im vergangenen Jahr bei der Wettbewerbszentrale ein. Dies gab die Organisation der Wirtschaft bei der Präsentation des Jahresberichts 2018 bekannt. 2.799 förmliche Beanstandungen wegen unlauterer Geschäftspraktiken hat die Wettbewerbszentrale gegenüber werbenden Unternehmen aus verschiedensten Branchen ausgesprochen. Formlose Beanstandungen wegen kleinerer Rechtsverstöße gab es in 278 Fällen. Wettbewerbsverletzungen fänden im Grunde in jeder Branche statt, wie Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, betonte.

Auch Verstöße gegen Provisionsabgabeverbot

Im Branchenvergleich findet sich der Bereich Finanzen auf den hinteren Rängen. Banken, Versicherungen, Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister, die hierunter zusammengefasst sind, kommen zusammen auf 142 Anfragen und Beschwerden. Demgegenüber verzeichnete die Wettbewerbszentrale in der Gesundheitsbranche, dem Spitzenreiter, 1.084 Fälle. In der Kategorie „Versicherungen und Vermittler“ finden sich im Jahresbericht ein Fall von „irreführender Werbung“ und eine Beanstandung wegen „belästigender Werbung“. Zudem sind zwei Fälle von Verstößen im Zusammenhang mit dem Provisionsabgabeverbot geschildert.

Beanstandungen gegen Internetportale

Von zunehmender Bedeutung seien in der Praxis der Wettbewerbszentrale unter anderem Fälle im Zusammenhang mit Internetportalen. So hat die Wettbewerbszentrale in 2018 bis heute in 20 Fällen Beanstandungen gegenüber verschiedenen Betreibern von Vergleichs- und Vermittlungsportalen ausgesprochen. Dies tangiert Portale aus verschiedensten Bereichen wie Augenlaservergleich, Immobilienvermittlung oder Mobilfunkleistungen. Gründe für die Beanstandungen seien in den allermeisten Fällen fehlende Transparenz oder Irreführungen.

Mangelnde Transparenz im Visier

„Die Maßstäbe eines lauteren Wettbewerbs fordern auch schon nach der heutigen Gesetzeslage von den Internetportalen mehr Transparenz. Fairer Wettbewerb bedeutet, dass man klar zu erkennen gibt, ob das Portal tatsächlich neutrale Dienste leistet oder ob es etwa wegen vereinbarter Provisionszahlungen eigene Interessen verfolgt. Für den Nutzer macht gerade das den entscheidenden Unterschied aus“, betont Münker. (tk)