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22. Mai 2019
Picam-Skandal: Anlagenvermittler muss Schadensersatz zahlen

Picam-Skandal: Anlagenvermittler muss Schadensersatz zahlen

Im Anlegerskandal rund um die Picam-Gruppe wurde ein Urteil gefällt. Demnach muss ein Anlagevermittler Schadensersatz zahlen, weil die Werbeunterlagen, die in der Beratung verwendet wurden, Mängel aufwiesen. Das hat das Landgericht Kleve entschieden.

Das Landgericht Kleve hat einen Anlagenvermittler, der Produkte der Picam-Gruppe vermittelte, zu Schadensersatz in Höhe von 270.000 Euro verurteilt. Laut dem Urteil habe der Makler nicht in erforderlichem Maße auf Widersprüche in Zeichnungs- und Werbeunterlagen, die er für die Vermittlung verwendete, hingewiesen. In einer Pressemitteilung weist die Kanzlei mzs Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat, darauf hin, dass das Urteil Breitenwirkung habe.

Picam: Anlageskandal mit Schneeballsystem

Zum Hintergrund: Die Piccor AG soll bis zu 3.000 Anleger um schätzungsweise 340 Mio. Euro betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Schneeballsystem aus und ermittelt wegen bandenmäßigen Anlagebetrugs. Zahlreiche Vermittler dürften nach Angaben der mzs-Anwälte die gleichen widersprüchlichen Unterlagen verwendet haben, wie im Fall vor dem Landgericht Kleve. Die Picam-Gruppe beinhaltet auch die Unternehmen mit den Namen Piccor und Piccox.

Im konkreten Fall hatte die Familie der Klägerin im Jahr 2014 Gelder über den Piccam Unternehmensverbund zum Zweck einer angeblichen Vermögensverwaltung in der Schweiz investiert. Laut den Anwälten überwiesen sie 270.000 Euro auf das Treuhandkonto eines Wirtschaftsprüfers, der das Geld an den Schweizer Vermögensverwalter transferieren sollte. Nachdem den Anlegern im Dezember 2017 mitgeteilt wurde, dass investierte Gelder nicht mehr ausgezahlt werden können, zog die Familie vor Gericht.

Makler muss 270.000 Euro Schadensersatz an Anleger zahlen

Das Gericht verurteilte den beklagten Finanzmakler zu Schadensersatz in Höhe der investierten 270.000 Euro. Er habe die Sicherheiten des Produkts nicht überprüft und Unstimmigkeiten, die ihm als Fachmann hätten auffallen müssen, nicht verfolgt. Er hätte prüfen müssen, ob die in den Unterlagen angegebenen Informationen schlüssig, sachlich und vollständig richtig sind.

Mehrere Vermittler nutzten die gleichen mangelhaften Unterlagen

„Dieses Urteil gegen den Anlagenvermittler hat Breitenwirkung, denn nach unserer Kenntnis wurden von den rund 70 Anlagenvermittlern der Picam-Gruppe nahezu immer die gleichen Präsentationsunterlagen verwendet, von denen wir nun wissen, dass sie falsche Sicherheiten vorspielen“, fasst Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zusammen.

Die Anleger, die mit dem Totalverlust ihrer bei der Picam-Gruppe angelegten Gelder kämpfen, könnten auf dieser Grundlage Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler durchsetzen, so die Anwälte. (tos)

OLG Kleve, Urteil vom 30.04.2019

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