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11. Juni 2019
Die Renaissance der Riester-Förderung in der bAV

Die Renaissance der Riester-Förderung in der bAV

Das BRSG hat die Riester-Rente aufgewertet. Plädoyers für die Riester-bAV kommen mittlerweile von den verschiedensten Seiten. Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Riester-Förderung sind Arbeitgeber und Versicherungsmakler angehalten, entsprechend zu informieren und zu beraten.

Allein aus der ersten Säule heraus sei ein solider Sprung in der Altersversorgung nicht zu schaffen, das gehe nur mit einer ergänzenden bAV, am besten mit starker Arbeitgeber-Beteiligung, erklärte in der vergangenen Woche Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung, beim HDI bAV-Expertenforum in Köln. Natürlich stehe ver.di für die Stärkung der GRV, aber eben auch für eine Stärkung der bAV, erklärte die engagierte Gewerkschafterin. Kerschbaumer begrüßt das BRSG, auch wenn es aus ihrer Sicht an der ein oder anderen Stelle noch Verbesserungen oder Klarstellungen bedarf. Explizit spricht sie sich aber für die Riester-bAV aus, auch wenn sie den Namen Riester dabei gerne vermeiden würde. Lieber spricht sie von der Zulagenrente und fordert, dass diese wieder salonfähig werden müsse. Zulagenrente und bAV-Förderbeträge zusammen mit der diskutierten Einführung einer Grundrente könnten Renten insbesondere im Niedriglohnbereich deutlich verbessern.

Betriebsrenten-Video soll überzeugen

Im Blick hat Kerschbaumer dabei insbesondere alleinerziehende Frauen und verweist auf ein kleines ver.di-eigenes Video, das die Chancen der Betriebsrente für diese Frauen aufzeigt. Das Video soll das Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch auf Betriebsversammlungen wecken. Denn Kerschbaumer weiß, dass die Kommunikation eigentlich das größte Problem ist, was die bAV oder auch die Neuerungen des BRSG haben.

Riester-Förderung mit Vorteilen gegenüber herkömmlicher Entgeltumwandlung

Viel Gemeinsames in den Positionen macht Fabian von Löbbecke, der bei der HDI den bAV-Bereich verantwortet, aus. Vor den geladenen Versicherungsmaklern mit hoher bAV-Expertise plädierte er bei der HDI-Veranstaltung ebenfalls für Riester in der bAV. Der Arbeitnehmer habe einen Rechtsanspruch auf Riester-Förderung. Der Arbeitgeber müsse sich deshalb mit dem Thema beschäftigen und entsprechend informieren, der Versicherungsmakler entsprechend beraten, so Löbbecke. Zumal durch das BRSG die Doppelverbeitragung bei Riester in der Rentenphase entfalle. Zudem habe die Riester-Förderung einen weiteren Vorteil gegenüber der Entgeltumwandlung in der steuerfreien Variante nach § 3 Nr. 63 EStG: Da die Beiträge aus dem Nettogehalt finanziert werden, kommt es zu keiner Verminderung der gesetzlichen Rente.

Direktversicherung mit „Förder-Hopping“

Allerdings könne sich im Laufe des Lebens mehrmals ändern, welche Variante lohnender sei. Um die Fördertöpfe optimal zu nutzen, hat HDI bereits im Februar eine entsprechende Lösung für die Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt auf den Markt gebracht. Die Tarife sind jetzt im Rahmen der Entgeltumwandlung sowohl nach § 10 a EStG (Riester-Förderung) als auch nach § 3 Nr. 63 EStG förderfähig. Mit einer Art Förderschieber lässt sich jeweils errechnen, welche Förderung aktuell die bessere und ob ein Wechsel vorteilhaft wäre. Das neue Angebot habe zu einem signifikanten Anstieg im Neugeschäft der HDI geführt, erklärte Löbbecke am Rande des bAV-Expertenforums gegenüber Journalisten. Über alle Vertriebswege hinweg sei das bAV-Neugeschäft zu Ende Mai im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 53% gestiegen. Der Maklermarkt habe hierzu überproportional beigetragen.

Großer Personenkreis kann mit Riester angesprochen werden

Löbbecke stellte auf dem Forum auch heraus, dass mit Riester ein großer Personenkreis angesprochen werden könne. Die Riester-Förderung lohne sich für alle Angestellten, für Bezieher niedrigerer Einkommen – einschließlich Minijobber und Teilzeitkräfte –, für Eltern von kindergeldberechtigtem Nachwuchs und aufgrund des Berufseinsteigerzuschusses auch für junge Berufstätige. Ergänzend zu den Ausführungen von Gewerkschafterin Kerschbaumer, die in ihrem Vortrag eher auf die Geringverdiener abzielte, verwies Löbbecke darauf, dass sich Riester insbesondere auch für Top-Verdiener eigne. (bh)

Bild: Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich, auf dem HDI bAV-Expertenforum 2019 am 04.06.2019 in Köln. Quelle: Constantin Ehrchen, HDI