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4. Juli 2019
Versicherungen und der Fiskus – 7 Fakten

Versicherungen und der Fiskus – 7 Fakten

Seit diesem Monat gilt eine verlängerte Frist zur Abgabe der Steuererklärung: Es ist erstmalig Zeit bis zum 31.07.2019. Das Start-up hepster erklärt, was in Sachen Versicherungen und Finanzamt gilt und beachtet werden muss. Eine AssCompact Bildergalerie.

 
Grundsätzlich gilt: Alle Versicherungen, die der Vorsorge und Einkommensabsicherung sowie der Absicherung in Beruf und Ausbildung dienen, sind steuerlich absetzbar. Ausgenommen sind Sachversicherungen, zum Beispiel Hausrat- Gebäude-, Fahrrad-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung sowie Kfz-Kaskoschutz. [Bild: © Jenny Sturm – stock.adobe.com]
1. Vorsorge und Einkommensabsicherung steuerlich absetzbar
Grundsätzlich gilt: Alle Versicherungen, die der Vorsorge und Einkommensabsicherung sowie der Absicherung in Beruf und Ausbildung dienen, sind steuerlich absetzbar. Ausgenommen sind Sachversicherungen, zum Beispiel Hausrat- Gebäude-, Fahrrad-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung sowie Kfz-Kaskoschutz. [Bild: © Jenny Sturm – stock.adobe.com]
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