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22. August 2019
Vermögensanlagen: Marktwächter Finanzen fällt vernichtendes Urteil

Vermögensanlagen: Marktwächter Finanzen fällt vernichtendes Urteil

Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen hat den Markt der Vermögensanlagen in Deutschland analysiert. Das Fazit fällt vernichtend aus. So seien die Informationen der Anbieter in vielen Fällen undurchsichtig. Vor allem bei Provisionen und Prognosen herrsche dringender Handlungsbedarf.

Die Experten des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hessen haben Werbung und Unterlagen von 36 Vermögensanlagen analysiert, die im Herbst 2018 öffentlich angeboten wurden. Demnach sind Unterlagen zu solchen Anlageprodukten geprägt von fehlenden Warnhinweisen, schwammigen Formulierungen sowie Mängeln bei der Darstellung der Kosten. Entsprechend dürften die Verbraucherschützer die geplante Verschärfung der Regeln für Vermögensanlagen begrüßen.

Scharfe Kritik an Blindpools

In mehr als zwei von drei Fällen beschrieben die Anbieter die Anlageobjekte laut dem Marktwächter nicht angemessen. So werde aus dem dreiseitigen Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) nicht klar, worin genau Verbraucher ihr Geld investierten. Bei 21 von 36 Angeboten handelte es sich der Untersuchung zufolge an Blindpools oder Semi-Blindpools. „Man wird wenigstens erwarten dürfen, dass Blindpool draufsteht, wenn Blindpool drin ist – aber nicht einmal das ist immer der Fall“, kritisiert Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen diese Angebote. Von den 21 untersuchten Blindpools hätten 16 die Transparenzkriterien der Verbraucherschützer nicht erfüllt.

Provisionen von bis zu 31%

Neun der 36 untersuchten Anbieter setzten die gesetzlichen Vorgaben zur transparenten Darstellung von Kosten und Provisionen nur unzureichend um. Das sei vor allem deshalb ein Problem, weil hierfür erhebliche Summen zusammenkommen können: In sieben Fällen betrugen die Provisionen 10 bis 15% und in sechs Fällen sogar mehr als 15%. Der höchste Wert lag bei 31%. „Bei derart hohen Provisionen, die ja nur ein Teil der Gesamtkosten sind, dürften sich solche Investments nicht mehr lohnen. Das müssen Verbraucher rechtzeitig erkennen können, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Auch die Gesamtkosten können Verbraucher kaum erkennen, selbst wenn die gesetzlichen Vorgaben formal erfüllt sind“, meint Brandes.

Nicht nachvollziehbare Prognosen

Nicht nachvollziehbar fanden die Marktwächter-Experten in vielen Fällen auch die Prognosedarstellung. Anbieter sollen im Prospekt Aussagen dazu machen, wie sich unterschiedliche Marktentwicklungen auf die Auszahlungen auswirken, die Verbraucher erwarten können. 26 der 36 untersuchten Vermögensanlagen waren laut der Analyse in dieser Hinsicht nicht transparent beschrieben.

Mängel bei gesetzlichen Warnhinweisen

Handlungsbedarf sehen die Verbraucherschützer auch in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise. Anbieter müssen Werbung für Vermögensanlagen laut Gesetz mit einem deutlich hervorgehobenen allgemeinen Hinweis versehen, dass die Anlagen zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Von den untersuchten Vermögensanlagen prüften die Marktwächter-Experten die 34 Anbieter, die ihre Produkte auf der eigenen Homepage bewarben und für die diese Angaben verpflichtend waren. Der allgemeine Risikohinweis war zwar in 29 Fällen vorhanden. In 13 Fällen sei er aber nicht deutlich hervorgehoben gewesen. (mh)

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