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8. Oktober 2019
Basler senkt BU-Prämien für Meisterberufe

Basler senkt BU-Prämien für Meisterberufe

Die Basler Lebensversicherungs-AG hat ihre BU-Prämien für viele Meisterberufe gesenkt, etwa für Augenoptiker, Informationstechniker, Elektrotechniker und Kfz-Mechatroniker.

In den vergangenen Jahren haben sich die Berufsbilder in den handwerklichen Berufen stark verändert. Häufig sind Handwerksmeister mit der Beratung ihrer Kunden oder mit Bürotätigkeiten beschäftigt. Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist damit geringer als das ihrer Kollegen in der Werkstatt. Die Basler Lebensversicherungs-AG hat diesen Wandel in ihren Tarifen berücksichtigt und die BU-Prämien für viele Meisterberufe gesenkt, etwa für Augenoptiker, Informationstechniker, Elektrotechniker und Kfz-Mechatroniker.

Umorganisationshilfe für Freiberufler und Selbstständige

Neu ist auch die Zahlung einer einmaligen Umorganisationshilfe für Freiberufler und Selbstständige, wenn dadurch eine Berufsunfähigkeit verhindert werden kann. Oft möchten Freiberufler und Selbstständige trotz Krankheit oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen ungern ihren Betrieb aufgeben oder nicht mehr mitarbeiten. Um dies zu verhindern, bietet die Basler Lebensversicherung eine Einmalzahlung für die Umorganisation bzw. Umgestaltung des Arbeitsplatzes in Höhe von sechs Monatsrenten an, maximal bis zu 10.000 Euro. Der Inhaber eines Handwerksbetriebs könnte beispielsweise körperliche Tätigkeiten auf einen Mitarbeiter übertragen und stattdessen mehr Büro- und Organisationstätigkeiten übernehmen. Jeder Einzelfall wird entsprechend der individuellen wirtschaftlichen und innerbetrieblichen Situation geprüft.

Aussetzen der Beiträge

Neben der Umorganisationshilfe verzichtet die Basler Lebensversicherungs-AG komplett auf eine Prüfung der Umorganisation, wenn erstens der Betrieb des Versicherten weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt oder zweitens der Versicherte eine akademische Ausbildung abgeschlossen hat und mindestens 90% seiner Arbeitszeit aus organisatorischen oder kaufmännischen Tätigkeiten besteht. In diesen Fällen muss nicht nachgewiesen werden, dass der Betrieb umorganisiert werden kann, was die Leistungsprüfung erheblich beschleunigt.

Elternzeit oder Arbeitslosigkeit führen häufig zu Einkommenseinbußen. Wenn dann das Geld knapp wird, können bei dem Tarif Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung die Beiträge für bis zu 24 Monate bei vollem Versicherungsschutz ausgesetzt werden. Die gestundeten Beiträge können nach der Pause zinslos zurückgezahlt werden. (ad)

Bild: © Kadmy – stock.adobe.com