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11. Dezember 2019
Nürnberger/Garanta legt Multi-Risk-Police für Kfz-Gewerbe neu auf

Nürnberger/Garanta legt Multi-Risk-Police für Kfz-Gewerbe neu auf

Das Mulit-Risk-Produkt „Garanta Spezial-Schutz für Kfz-Betriebe“ hat eine Komplettüberarbeitung erfahren und bietet nun unter anderem eine Innovations- und eine Besserstellungsgarantie. Außerdem sichert der Kfz-Haftpflichtschutz nun auch E-Scooter ab.

Als berufsständischer Versicherer und Partner des Kfz-Gewerbes sichert die Nürnberger/Garanta seit vielen Jahren mit ihrer Multi-Risk-Police Unternehmen ab. Nun wurde der „Garanta Spezial-Schutz für Kfz-Betriebe“ überarbeitet und bietet jetzt eine Innovations- und eine Besserstellungsgarantie. Damit erhält der versicherte Kfz-Betrieb immer die besten Leistungen – entweder aus dem Altvertrag heraus oder neue beitragsfreie Leistungen in der Zukunft, wenn sich die Versicherungsbedingungen ändern. Außerdem kann der Betrieb auf die Beitragsgestaltung Einfluss nehmen – sei es zur Beitragsoptimierung mit nun sechs Grund-Selbstbeteiligungen oder durch den „Rückkauf“ von Schäden. Ebenso neu ist der sogenannte „Rabattretter“: Ist der Vertrag zwei Jahre lang in die niedrigste Beitragsklasse eingestuft, wird er bei einer Schadenquote über 70% im darauffolgenden Jahr um maximal eine Beitragsklasse hochgestuft.

In der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung können jetzt eigene zugelassene Betriebsfahrzeuge ohne Stückzahlbegrenzung mitversichert werden. Der Haftpflichtschutz sichert auch E-Scooter ab. Und in der Vollkaskoversicherung gibt es spezielle Leistungen für den Akku eines Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs.

Neuerungen auch in der Betriebshaftpflicht

Auch in der Betriebshaftpflicht gibt es Neuerungen. Die Deckungssummen in den Umsatzklassen 1–4 können bei Bedarf auf 10 Mio. Euro erhöht werden. Und Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie Wasserstofftankstellen sind nun mitversichert. Darüber hinaus wurde der AGG-Haftpflichtschutz neu aufgenommen. Dieser bietet Schutz bei Diskriminierungsansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und anderen Gesetzen, die sich aus einem Arbeitsverhältnis oder alltäglichen Geschäften ergeben können.

Bei den Sachsubstanz-Risiken, dazu zählen die Geschäftsinhalt- und Gebäude-Risiken, wurde die Haftzeit bei Betriebsunterbrechung auf 24 Monate verlängert. Unbenannte Gefahren sind bei den EC-Zusatzgefahren mitversichert. Zudem ist erstmals eine Maschinenversicherung enthalten: ein Allgefahrenschutz zum Beispiel für Waschanlagen oder Hebebühnen – und das sogar zum Neuwert. (ad)

Bild: © Markus Mainka – stock.adobe.com