AssCompact suche
Home
Sachwerte
16. Dezember 2019
Neue Grenze für anonyme Goldkäufe: Stehen Tafelgeschäfte vor dem Aus?

Neue Grenze für anonyme Goldkäufe: Stehen Tafelgeschäfte vor dem Aus?

Im Rahmen der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht wird auch der Handel mit Gold und anderen Edelmetallen neu reguliert. Anonyme Käufe sind ab 2020 nur noch bis 2.000 Euro möglich. Stehen die Geschäfte mit Goldtafeln damit vor dem Aus?

Die Änderung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist beschlossen. Sogenannte Tafelgeschäfte mit Edelmetallen werden in diesem Zuge weiter eingeschränkt. Ab dem 01.01.2020 dürfen Gold, Silber und andere Edelmetalle bei Barzahlung nur noch bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro anonym gekauft werden. Darüber müssen sich Käufer ausweisen.

Großsparer werden bereits erfasst

Was dieses Gesetz für die Praxis des Edelmetallhandels bedeutet, dazu hat sich nun Dominik Lochmann, Geschäftsführer der ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG, geäußert. „Großsparer mit Anlagebeträgen von über 10.000 Euro müssen auch jetzt bereits namentlich von Edelmetallhändlern erfasst werden. Das neue Gesetz trifft also vor allem Menschen, die kleinere Investitionen tätigen wollen oder Edelmetalle als Geschenk zu Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anlässen kaufen“, so Lochmann.

Erheblicher Mehraufwand an Bürokratie

Für Goldhändler bedeute der Gesetzesbeschluss einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie. Lochmann rechnet daher mit leicht steigenden Preisen. „Wenn bereits Kleinkäufe von zwei 1-Unzen-Goldmünzen, wie dem Krügerrand, eine ausführliche Prüfung der Kunden einschließlich Dokumentation des Personalausweises erfordern, dauern diese Geschäftsvorfälle natürlich länger“, erläutert der ESG-Geschäftsführer. In einer Branche, in der vorrangig mit Margen von unter 1% gearbeitet werde, kratze das an der Rentabilitätsgrenze.

Verstärkter Trend zum Onlinehandel

Als Folge erwartet Dominik Lochmann zwar kein völliges Aussterben des Tafelgeschäfts, aber einen Trend weg vom anonymen Tafelgeschäft sowie dem Kauf vor Ort hin zum Onlinehandel: „Einzelne Händler haben bereits angekündigt, gar keine Tafelgeschäfte mehr anzubieten, sondern nur noch im Versandhandel Edelmetalle verkaufen zu wollen.“ Dabei sei der Anteil der Edelmetallgeschäfte an Geldwäschefällen verschwindend gering. „Goldkäufer sind in der Regel klassische Sparer, die Sicherheit in einem wertstabilen Tausch- und Zahlungsmittel suchen und ihr Vermögen durch Gold lediglich diversifizieren möchten“, sagt Lochmann. (mh)

Bild: © vladk213 – stock.adobe.com