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14. Februar 2020
DEURAG führt neuen Rechtsschutztarif ein

DEURAG führt neuen Rechtsschutztarif ein

Im neuen Rechtsschutztarif 01/2020 der DEURAG sind Cyberrechtsschutz und Beratungsrechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen im Internet stärker gewichtet. Zudem wurden zahlreiche Serviceleistungen, sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden, ergänzt.

Bei der Einführung ihres neuen Tarifs 01/2020 hat sich die DEURAG das Thema Digitalisierung auf die Fahne geschrieben: Cyberrechtsschutz und Beratungsrechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen im Internet wurden stärker gewichtet und sind sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden als Leistungen mit enthalten.

So ist beispielsweise die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes für die Erstattung einer Strafanzeige „Cybermobbing“, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten/Medien besteht, mitversichert. Ein neues Angebot im Servicebereich für Privatkunden ist zudem die Beratung zu Baurisiken und Kapitalanlagen.

Servicepalette für Geschäftskunden erweitert

Für Geschäftskunden hat die DEURAG ihre speziellen Services folgendermaßen ergänzt: Neben dem bereits etablierten professionellen Forderungsmanagement (AnspruchPLUS) und der Option, Wirtschaftsauskünfte (AuskunftPLUS) zu Sonderkonditionen einzuholen, bietet die DEURAG jetzt auch eine Prüfung von AGB auf offensichtlich unwirksame oder zweifelhafte Klauseln, kurz AGBCheck, an. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine rechtswirksame Unternehmervorsorgevollmacht durch unabhängige, spezialisierte Fachanwälte erstellen zu lassen. Eine weitere wichtige Neuerung für Geschäftskunden stellt die Integration des Berufsvertragsrechtsschutzes für Versicherungsverträge und Hilfsgeschäfte im Kombinationsrechtsschutz dar – bislang ein separater Baustein, der im neuen Tarif jetzt eingeschlossen ist. (ad)

Bild: © Murrstock – stock.adobe.com