AssCompact suche
Home
Assekuranz
13. März 2020
Standmitteilungen der Lebensversicherer: Nach wie vor große Qualitätsunterschiede

Standmitteilungen der Lebensversicherer: Nach wie vor große Qualitätsunterschiede

Wie gesetzeskonform gestalten die Lebensversicherer ihre Standmitteilungen? Inwieweit werden die Vorgaben der BaFin zu den Bewertungsreserven erfüllt? Geben die Gesellschaften in ihren Infobriefen wichtige optionale Informationen oder gar sinnvolle sonstige Bonus-Angaben weiter? Diesen Fragen geht die Transparenzstudie von Policen Direkt konkret nach und stellt fest: 66 von 78 untersuchten Lebensversicherern erfüllen die seit Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig.

Sämtliche Lebensversicherer haben ihre Standmitteilungen mittlerweile überarbeitet und an die seit Juli 2018 geltenden Gesetzesvorschriften angepasst. Das heißt aber gleichzeitig nicht, dass alle Verbraucher nun ausreichend informiert sind, um den Stand ihrer privaten Altersvorsorge bewerten zu können. Zu diesem Ergebnis kommt die zweite Auflage der Transparenzstudie von Policen Direkt. Im Rahmen der Studie geht es um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die jährliche Information der Versicherer laut §155 VVG. An dieser Stelle bewertet Policen Direkt auch, inwieweit die Vorgaben der BaFin zu den Bewertungsreserven erfüllt sind. Außerdem hat Policen Direkt untersucht, inwieweit Versicherer wichtige optionale Informationen in den Infobriefen machen und ob es von ihnen weitere sinnvolle Bonus-Angaben an die Kunden gibt. Zusätzlich widmet sich ein Bereich der Studie, der nicht in die Gesamtbewertung mit eingeflossen ist, auch der Verständlichkeit der Standmitteilung was Umfang, Textqualität, Vertragswerte und Begriffsklärungen betrifft.

Einige Gesellschaften kommen lediglich ihrer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht nach

Der Transparenzstudie zufolge profitieren die Versicherten seit der Überarbeitung der Standmitteilungen von besseren, verständlicheren und umfangreicheren Informationsschreiben. Dennoch gibt es Standmitteilungen, die ihren Zweck nicht erfüllen, da einzelne Versicherer die Neuregelung des §155 VVG nicht im Sinne der Kunden auslegen. Darüber hinaus gibt es laut Policen Direkt Gesellschaften, die ihrer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht zwar nachkommen, aber von weiteren sinnvollen Angaben für die Bewertung absehen, da die Angabe weiterer wichtiger Informationen und deren Darstellung nicht als Standard bzw. Pflicht festgelegt wurde, sondern im Ermessen der Versicherer liegt. Dies erklärt Policen Direkt zufolge auch die nach wie vor großen Qualitätsunterschiede bei den Standmitteilungen. Dazu Henning Kühl, Chefaktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV): „Genau wie es Versicherer gibt, die die neue Verordnung für eine Qualitätsoffensive genutzt haben, gibt es auch Versicherer, die nur die Informationen mitteilen, zu denen sie nach eigener Auffassung verpflichtet sind.“ Und: Wie Kühl darlegt, seien es gerade Kunden mit älteren Verträgen, die oft deutlich weniger von der Überarbeitung profitierten oder in Einzelfällen sogar noch immer auf die Umsetzung warteten.

Je neuer der Vertrag, desto mehr Bonus-Infos gibt es

Konkret ergibt die Transparenzstudie, dass 66 von 78 (2019: 60 von 73) untersuchten Lebensversicherern die seit dem 01.07.2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig erfüllen. 34 Lebensversicherer erfüllen dazu sämtliche BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven und neun Lebensversicherer teilen ihren Kunden diese Pflichtangaben und darüber hinaus noch sämtliche notwendigen weiteren Angaben mit. Generell sei außerdem festzustellen, dass sich die Darstellung des Rückkaufswertes und der Bewertungsreserven deutlich verbessert habe. Negativ falle hingegen auf, dass Gesellschaften vor allem bei älteren Policen darauf verzichteten, unsichere Überschüsse aufgeschlüsselt mitzuteilen. Gerade aber bei diesen Verträgen fielen derartige Bonuszahlungen entgegen landläufiger Meinung immer noch stark ins Gewicht. Allgemein gelte: Je neuer der Vertrag, desto mehr Bonus-Informationen gibt es.

Überschussbeteiligungen: Mängel an den Infos bei 14 Versicherern

Erstmals hat Policen Direkt im Rahmen der aktuellen Transparenzstudie auch untersucht, ob Lebensversicherer ihre Kunden mit den jährlich verschickten Dokumenten gesetzeskonform darüber informieren, wie sie an den Überschüssen beteiligt werden. Denn laut Mindestzuführungsverordnung (MindZV) §15 sind die Versicherungsnehmer auf diese Veröffentlichung der Ertragsquellen unter Angabe der Fundstelle hinzuweisen. Das Ergebnis: 64 von 78 Gesellschaften kommen dieser Pflicht tadellos nach. Bei 14 Versicherern sind Mängel festzustellen: In einigen Fällen wird der Hinweis auf der Standmitteilung nicht korrigiert, wenn beispielsweise die Website überarbeitet wird. Henning Kühl vermutet: „Hier entsteht der Eindruck, dass einzelne Versicherer diese Pflicht mehr als unverbindliche Empfehlung sehen. Möglicherweise geschieht dies in der Annahme, dass Verbraucher diese Informationen ohnehin nicht abrufen.“

Weitere Infos zur Policen-Direkt-Transparenzstudie gibt es hier.

Bild: © bluedesign – stock.adobe.com