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24. März 2020
Corona-Soforthilfe für kleine Firmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler

Corona-Soforthilfe für kleine Firmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler

Um kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe in der Corona-Krise zu unterstützen, haben Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier Soforthilfen von bis zu 50 Mrd. Euro auf den Weg gebracht.

Angesichts der Corona-Krise haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier finanzielle Soforthilfen für kleine Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten vorgelegt. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Mrd. Euro vor. Scholz erklärt: „Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen. Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe.“

Soforthilfen in Form von Zuschüssen

Wie der Bundesfinanzminister betonte, handelt es sich bei den Soforthilfen um Zuschüsse, nicht um Kredite. Unternehmer müssten also nichts zurückzahlen. „Wir lassen niemanden allein. Es darf und wird hier keine Solidaritätslücke geben,“ unterstrich Bundeswirtschaftsminister Altmaier. :

Eckpunkte der Soforthilfen

Im Einzelnen sieht das Hilfspaket Einmalzahlungen bis 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten vor. Einmalzahlungen bis 15.000 Euro für drei Monate soll es bei bis zu zehn Beschäftigten geben.

Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen für kleine Unternehmen stehen als pdf-Dokument auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Download bereit: www.bmwi.de

Bild: © Daniel Fuhr – stock.adobe.com