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25. März 2020
Grünes Licht für Vergleichsangebote von Volkswagen

Grünes Licht für Vergleichsangebote von Volkswagen

Seit dem 20.03.2020 können Verbraucher, die durch den sogenannten Abgasskandal geschädigt wurden, auf den Vergleich durch den Volkswagen-Konzern eingehen. Der Zeitraum, in dem der Vergleich geschlossen werden kann, endet am 20.04.2020. Der vzbv informiert darüber, was Betroffene jetzt wissen müssen.

Der Dieselskandal beschäftigt Betroffene und den Volkswagen-Konzern nun schon seit fünf Jahren. Und wenngleich auch mittlerweile ein außergerichtlicher Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Volkswagen zustande gekommen ist, ist der Fall juristisch noch lange nicht aufgearbeitet.

Geschädigte erhalten Vergleichsangebot

Seit vergangenem Freitag, 20.03.2020, können Betroffene der Entschädigung zustimmen, die Volkswagen im Rahmen des außergerichtlichen Vergleichs anbietet. Darüber informiert der vzbv auf seiner Website. Je nach Modell und Alter des Fahrzeugs erhalten die Käufer ein Entschädigungsangebot von 1.350 bis 6.257 Euro. Darüber hinaus übernimmt Volkswagen laut Angaben des vzbv die Anwaltskosten bis zu einem Betrag von 190 Euro. Das Angebot gilt bis zum 20.04.2020. Danach steht den Betroffenen dieser Weg der Beilegung nicht mehr offen. Sofern sich Verbraucher dazu entschließen das Angebot nicht anzunehmen, können sie mindestens bis Oktober eigenständig eine Klage gegen den VW-Konzern anstrengen.

Verfahren vor dem BGH steht noch aus

Für den Mai ist der erste Verhandlungstermin im Dieselskandal vor dem Bundesgerichtshof angesetzt. Der vzbv geht davon aus, dass das Entschädigungsangebot von Volkswagen nicht länger gültig bleibt, damit Betroffene nicht eine erste Stellungnahme des Bundesgerichtshofs abwarten und ihre Entscheidung für oder gegen das Angebot davon abhängig machen.

Mögliche Auswirkung auf Rechtsschutzversicherer

Sollten sich viele Betroffene für eine Einzelklage entscheiden, könnten gerade für Rechtsschutzversicherer hohe Kosten für Gerichtsverfahren entstehen. (tku)

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