AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
1. April 2020
Neuerungen für Eigentümer und Mieter auf den Weg gebracht

Neuerungen für Eigentümer und Mieter auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beschlossen. Das 1951 erlassene Gesetz soll durch die Änderungen an die geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, umweltpolitischen Herausforderungen und technischen Möglichkeiten angepasst werden.

Die Bundesregierung hat per Kabinettsbeschluss einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das WEG grundlegend reformieren soll. Der Entwurf soll vorwiegend Eingriffe in die Bausubstanz erleichtern, die der Barrierereduzierung, der energetischen Sanierung und der Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität dienen.

Umweltschutz und Barrierefreiheit

Die Schwerpunkte der Reform soll laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in folgenden Aspekten liegen:

Anspruch auf Aus- und Umbau

Wohnungseigentümer sollen im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihnen der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.

Aus- und Umbau auch für Mieter möglich

Dies soll zukünftig auch für Mieter gelten. Darüber hinaus sollen unnötige Friktionen zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht abgebaut werden, insbesondere indem die Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung harmonisiert werden.

Bauliche Veränderungen leichter beschließen

Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

Mehr Rechte gegenüber Verwaltern

Die Rechte von Wohnungseigentümern sollen erweitert werden. Zum einen durch das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen. Zum anderen durch einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters, der über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft gibt. Auch die Möglichkeit, sich von einem Verwalter zu trennen, in den die Wohnungseigentümer das Vertrauen verloren haben, soll erleichtert werden.

Aufwertung von Eigentümerversammlungen

Die Wohnungseigentümerversammlung soll als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet werden, indem die Ladungsfrist verlängert und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden. Zugleich soll es Wohnungseigentümern ermöglicht werden, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, insbesondere indem die Online-Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung gestattet werden.

Verwaltungsbeirat stärken

Der Verwaltungsbeirat soll gestärkt werden, indem seine Zusammensetzung flexibilisiert und die Haftung seiner Mitglieder beschränkt werden.

Vereinfachung in der Verwaltung

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll effizienter gestaltet werden, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden.

Klarere Vorschriften

Das Streitpotenzial in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Das gilt insbesondere für die Vorschriften zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, zu baulichen Veränderungen und zur Entstehung und Stellung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Kürzere Gerichtsverfahren

Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.

Der vollständige Entwurf kann hier auf der Seite des Bundesministeriums eingesehen werden. (tku)

Bild: © ah_fotobox – stock.adobe.com