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12. Mai 2020
Versicherer sollen nur für Schäden zahlen, die auch versichert sind

Versicherer sollen nur für Schäden zahlen, die auch versichert sind

Die internationalen Aufsichtsbehörden begrüßen die zahlreichen Maßnahmen der Versicherer, um die Kunden in der Corona-Krise zu helfen, und fordern ein faires Verhalten ein. Für coronabedingte Verluste, die nicht durch den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz gedeckt sind, sehen sie die Versicherer nicht in der Pflicht.

Damit Versicherte ihren Versicherungsschutz auch in den schwierigen Zeiten der Corona-Krise behalten können, haben Versicherungsunternehmen verschiedenste Maßnahmen ergriffen. Beispiele dafür sind etwa Ruhestellungen von Verträgen, Beitragsfreistellungen und -stundungen. Die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS begrüßt diese Reaktionen in schwierigen Zeiten und fordert von den Versicherern weiterhin ein faires Verhalten ihren Kunden gegenüber. Sofern Versicherungsschutz hinsichtlich der Corona-Pandemie bestehe, sei es wichtig, dass die Versicherer die entsprechenden Ansprüche schnell und effizient begleichen würden, heißt es in einem aktuellen Pressestatement. Eine effiziente Schadensabwicklung und klare Kommunikation mit den Versicherungsnehmern würden das Vertrauen in den Versicherungssektor stärken und einen Beitrag zur langfristigen wirtschaftlichen Erholung beitragen.

Versicherer nicht als Lösung für alle coronabedingten Verluste heranziehen

Gleichzeitig warnt die IAIS vor Initiativen, die darauf abzielen, Versicherer zu verpflichten, coronabedingte Verluste – etwa aufgrund von Betriebsschließungen – auch in Fällen zu decken, in denen sie vertraglich ausgeschlossen sind. Eine solche Verpflichtung beeinträchtigt nach Einschätzung der IAIS die Solvabilität der Unternehmen und untergräbt ihre Fähigkeit, Versicherungsschutz in anderen Fällen zu gewähren.

Damit bestätigt die IAIS die Erwartungshaltung der BaFin. „Es gibt eindeutig klare Fälle, die gedeckt sind, und eindeutig ungerechtfertigte Schadenmeldungen, die man nicht zu Lasten des Kollektivs decken kann“, so die Reaktion des BaFin-Exekutivdirektors Dr. Frank Grund. „Bei der Vielzahl unklarer Fälle wäre es wünschenswert, wenn beide Seiten zu einer einvernehmlichen Lösung kämen.“ (bh)

Bild: © fizkes – stock.adobe.com