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28. Mai 2020
PKV zwischen positivem Rückblick auf 2019 und erwartetem Ergebnisrückgang für 2020

PKV zwischen positivem Rückblick auf 2019 und erwartetem Ergebnisrückgang für 2020

Laut „Marktausblick zur privaten Krankenversicherung“ aus dem Haus der Rating-Agentur Assekurata beurteilen die Gesellschaften den Krankenversicherungsmarkt aktuell positiv und blicken für 2019 auf ein höheres Kapitalanlageergebnis zurück als im Vorjahr. Dennoch muss infolge der Corona-Pandemie für 2020 ein Ergebnisrückgang erwartet werden.

Trotz des weiterhin schwierigen Marktumfelds konnten die privaten Krankenversicherer (PKV) 2019 ihren Nettobestandsverlust von 0,2% auf 0,1% reduzieren. Dies geht aus dem „Marktausblick zur privaten Krankenversicherung“ der Rating-Agentur Assekurata hervor. Demnach lief das abgeschlossene Geschäftsjahr erfolgstechnisch für die Versicherer aufgrund des höheren Kapitalanlageergebnisses besser als das Vorjahr, das Ergebnis legte um knapp 1,1 Mrd. Euro zu. Damit stieg die Nettoverzinsung marktweit von 3,0% auf 3,3% an und kompensierte den Rückgang der versicherungsgeschäftlichen Ergebnisquote von 13,3% auf 11,9%. In der Summe verbesserte sich das Rohergebnis nach Steuern um 0,8 Mrd. Euro auf knapp 5,9 Mrd. Euro.

Vor allem betriebliche Krankenversicherung sorgt für ein Plus

Insgesamt beurteilen die Gesellschaften den Krankenversicherungsmarkt aktuell und künftig leicht positiv, was laut Assekurata im Wesentlichen an der Zusatzversicherung liegt. Hier verbuchte die Branche 2019 nach Verträgen insgesamt ein Plus von 2,1%. Die leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (2,0%) ist dabei vor allen Dingen auf die Entwicklung in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) zurückzuführen, die branchenweit um 16,6% zulegen konnte. Ohne dieses Segment hätte die Zuwachsrate sowohl 2019 als auch 2018 nur bei jeweils 1,7% gelegen. Die Pflegezusatzversicherung dürfte zwar gegenüber dem Vorjahr (93.200) mit einem Nettozuwachs von rund 110.000 Verträgen leicht zugelegt haben, bleibt damit jedoch weiterhin deutlich unter dem Niveau der Jahre vor 2017, als das zweite Pflegestärkungsgesetz noch nicht umgesetzt war.

Zurückhaltung wegen Beitragserhöhungen in der Pflegezusatzversicherung

Die Zurückhaltung bei der Pflegezusatzversicherung dürfte auch mit den Beitragsanpassungen der vergangenen Jahre zusammenhängen. So stiegen die Bestandsbeiträge bei den von Assekurata gerateten Krankenversicherern (Assekurata-Durchschnitt) zu Jahresbeginn 2020 um 11,5%, nachdem sie sich bereits 2017 um 9,8% erhöht hatten. In der Pflegepflichtversicherung erhöhten sich die Beiträge sogar um durchschnittlich 32,7%, was die vergleichsweise moderaten Erhöhungen in der Vollversicherung relativiert. Bei letzterer passten die Unternehmen die Beiträge im Beihilfesegment zuletzt um durchschnittlich 2,4% und im Nicht-Beihilfebereich um 3,7% an.

Corona lässt Ergebnisrückgang erwarten

Im Zuge der Präsentation ihres Marktausblicks gab Assekurata zu bedenken, dass aufgrund der Verwerfungen an den Kapitalmärkten infolge der Corona-Pandemie für 2020 allgemein ein Ergebnisrückgang erwartet werden müsse. Aufgrund der derzeit rückläufigen Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte dürften aufseiten der Versicherungstechnik die Leistungsausgaben zwar sinken, im Gegenzug kommen allerdings zusätzliche Belastungen, wie zum Beispiel die Hygienepauschale und die Beteiligung an den Mehrkosten der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, auf die Branche zu. Darüber hinaus ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit auch die PKV bei den Kosten der geplanten Corona-Testausweitungen herangezogen werden soll.

Je länger die pandemiebedingten Einschränkungen andauern, desto stärker wird die Zahl der Hilfsbedürftigen und der Nichtzahler zunehmen, und entsprechend dürften die Bestände in den Basis- und Notlagentarifen der Versicherer an Zulauf gewinnen. „Bei den von uns gerateten Krankenversicherern können wir bislang allerdings noch keinen nennenswerten Anstieg von Nichtzahlern bzw. Anträgen auf Beitragsstundung feststellen“, gibt Gerhard Reichl, Fachkoordinator Krankenversicherung der Assekurata, leichte Entwarnung. „Unserer Meinung nach dürften Vollversicherte in Zeiten von Corona auch stärker als sonst darauf achten, nach Möglichkeit ihre Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen, um ihren höherwertigen Versicherungsschutz nicht zu verlieren.“

Rückkehrrecht wird begrüßt

In diesem Zusammenhang begrüßt Assekurata das im Rahmen des zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes beschlossene Rückkehrrecht für privat Krankenversicherte, die nach dem 15.03.2020 hilfebedürftig geworden sind. Diesen Versicherten steht die Möglichkeit offen, innerhalb von drei Monaten nach Überwinden der Hilfsbedürftigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückzukehren. Zeitlich beschränkt wurde dieses Sonderrecht auf zwei Jahre. „Hilfreich wäre es zudem, wenn die Politik im Zuge dessen eine alte Forderung unsererseits umsetzt und den Standardtarif auch für Versicherte, die nach dem 31.12.2008 in die PKV gewechselt sind, dauerhaft wieder öffnet“, schlägt Reichl vor. (ad)

Weitere Informationen gibt es unter www.assekurata.de

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