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3. Juni 2020
VSAV: Höhere Haftungsrisiken für Vermittler durch Corona-Krise

VSAV: Höhere Haftungsrisiken für Vermittler durch Corona-Krise

Der Vermittlerverband VSAV warnt vor erhöhten Haftungsrisiken für Vermittler infolge der Corona-Krise. Als Ursache nennt der Verband den ungewohnten Umgang mit neuen Kommunikationsformen wie etwa Messenger-Diensten und mahnt zur Sorgfalt. Zudem rät der VSAV, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu überprüfen.

Infolge der Corona-Krise sieht die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e. V. (VSAV) erhöhte Haftungsrisiken für Vermittler. Ursache hierfür sei insbesondere der ungewohnte Einsatz von neuen Kommunikationsformen. So warnt der Vermittlerverband, dass beispielsweise Nachrichten und Absprachen über Messenger-Dienste nicht ausreichend dokumentiert würden. Zudem bestehe aufgrund der schnellen Handhabung die Gefahr eines Informationsverlustes oder es könnten mitunter auch vorschnell falsche Informationen weitergegeben werden.

Spezialkonzepte auf Krisentauglichkeit beleuchten

Als weiteres Problemfeld führt der VSAV die verbreitete Abhängigkeit von einzelnen Produktgebern an, insbesondere bei Maklern mit Spezialkonzepten im Kompositbereich. Aufgrund der Corona-Krise verzeichnen Versicherer vermehrt deutlich gestiegene Risiken in den Absicherungen und kündigen die Verträge sehr kurzfristig. „Wenn der Makler diese Gefahr nicht rechtzeitig erkennt und Unternehmen deshalb ihr Geschäft nicht ausüben können hat, kann dies schnell zu einem Haftungsfall führen“, erklärt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Makler müssten jetzt aus der Krise lernen und ihre Spezialkonzepte stets auf Krisentauglichkeit überprüfen sowie dafür sorgen, notfalls schnell auf andere Versicherer ausweichen zu können, so Barth weiter. Gerade im gewerblichen Bereich würden sich aufgrund der Komplexität des Geschäfts die Gefahren der schnellen digitalen Kommunikationsmittel besonders offenbaren. Deshalb gehörten jetzt alle Arbeitsprozesse auf den Prüfstand, ob sie auch den gestiegenen Anforderungen gerecht werden.

VSH-Versicherungsschutz überprüfen

Vermittlern rät der VSAV dringend, ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) dahingehend zu beleuchten, ob eine weitreichende „Internetklausel“ enthalten ist. Zudem könne ein Fehler im System oder Arbeitsprozess gleichzeitig bei mehreren Kunden den Haftungsfall auslösen. Deshalb sollte in der VSH bestmöglich kein Selbstbehalt vereinbart sein, so die Empfehlung des Vermittlerverbands. Denn in der Summe könne dies ebenfalls die Insolvenz des Vermittlers bedeuten, auch bei der Vermittlung von Kapitalanlagen im Privatgeschäft.

Damoklesschwert Datenschutz in der Online-Beratung

Beim Umgang mit Online-Beratungstools kann der Datenschutz zum Risikofaktor werden. Laut einem neuen Ratgeber-E-Book des VSAV würden häufig grundlegende Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) missachtet. So müssten die einladenden Berater Kunden mit einem Informationsblatt auf die Datenschutzbelange hinweisen. Zudem gilt es zu prüfen, ob die Tool-Anbieter die Datenschutzhinweise eingeschlossen haben und wie datenschutzrechtlich der Einsatz externer Dienstleistungen über das Online-Beratungstool gestaltet ist.

Fehlender Strafrechtsschutz als Risikofaktor

In Krisenzeiten ziehen enttäuschte Anleger häufiger rechtliche Konsequenenzen. Bei Strafrechtsanzeigen ist für Finanzberater die Begleitung durch einen Fachanwalt dringend ratsam. Die Kosten für einen Anwalt fallen auch bei einem Freispruch an. Hier kommt die Strafrechtsschutzversicherung zum Tragen. Aufgrund ihrer Relevanz hat der VSAV einen Strafrechtsschutz in der Vereinsmitgliedschaft integriert.

Tipps und Ratschläge hat der VSAV in einem „Krisen-E-Book“ zusammengestellt, das sich Vermittler hier downloaden können. (tk)

Bild: © Elnur – stock.adobe.com