Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) traten Anfang 2018 diverse Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Kraft. So wurde unter anderem ein staatlicher Zuschuss zur bAV für Geringverdiener eingeführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) haben 2018 an die 50.000 Arbeitgeber in Deutschland diesen Förderbetrag für 680.000 ihrer Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen bekommen. Das entspricht 2,5% aller Arbeitgeber hierzulande. Das Volumen für den staatlichen Zuschuss belief sich insgesamt auf 67 Mio. Euro.
Vor allem große Firmen nutzen Förderung
Dabei entfällt der Hauptanteil mit 68% der Fördersumme, also 45 Mio. Euro, auf große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Insgesamt 2.440 (11%) der rund 22.800 großen Firmen in Deutschland machten von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Dagegen nahmen lediglich 22.700 der Kleinstunternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigen hierzulande die Fördermöglichkeit in Anspruch. Das entspricht einem Anteil von 1,7% der insgesamt 1,4 Millionen kleiner Firmen. Ihr Anteil an der gesamten Fördersumme belief sich auf knapp 5% (3,1 Mio. Euro). Im Durchschnitt aller Unternehmen wurde ein Zuschuss in Höhe von 93 Euro pro Arbeitnehmer gewährt.
Den sogenannten BAV-Förderbetrag gibt es für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2.200 Euro. Er entspricht 30% des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Arbeitgeber erhalten den Beitrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben.
Statistik der Lohnsteueranmeldungen
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stammen die Ergebnisse aus der erstmals veröffentlichten Statistik der Lohnsteueranmeldungen, die mit dem BRSG eingeführt wurde. Sie umfasst die Lohnsteueranmeldungen aller Arbeitgeber in Deutschland.
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