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12. August 2020
FinVermV: Hybride Modelle punkten bei Beratern

FinVermV: Hybride Modelle punkten bei Beratern

Seit dem 01.08.2020 ist die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft. Welche Auswirkung das für die Finanzanlagenvermittlung in der Praxis hat, zeigt ein erster Erfahrungsbericht von Moventum.

Seit dem 01.08.2020 gilt die neue FinVermV. Für Berater ist sie laut Moventum ein großer Mehraufwand, der aber durch unterschiedliche Hilfestellungen verringert werde. „Dabei zeigen sich zwei Trends“, sagt Swen Köster, Head of Sales Germany bei Moventum. „Rein digitale Unterstützungsleistungen haben genauso ihren Platz wie analoge, aber die Mischung kommt am besten an.“ Zudem gelte: Je größer die Umsätze, desto mehr wünschen Berater persönlichen Kontakt.

Parallelen zu Robo-Advisors

Die Erfahrungen der ersten Tage mit der neuen Verordnung seien durchaus gemischt. „Wir haben gezielt nach Feedback gefragt und können so ein ganz gutes Stimmungsbild abgeben, ohne dass es sich um repräsentativ erhobene Daten handelt“, sagt Köster. Im Prinzip zeigt sich dabei ein ähnlicher Aufbau wie bei der Nutzung von Robo-Advisors: „Je mehr es um ein Standard-Massengeschäft geht, desto mehr wünschen sich Berater eine vollständig digitale Lösung, bei der sie am Ende nur noch auf einen Knopf drücken müssen und alles ist erledigt“, sagt Köster.

Individualität bei großen Vermögen gefragt

Je höher allerdings die Vermögen der Kunden und je größer auch die Einzelaufträge für die Berater, desto mehr wünschen sich Berater laut Moventum teilautomatisierte Lösungen. „Das beinhaltet auch, dass vollständig digitale Unterstützungsleistungen eher abgelehnt werden“, so Köster. „Hier schneiden hybride Modelle am besten ab.“ Das gelte umso mehr, weil viele der angekündigten Digitalformate noch einige Kinderkrankheiten aufweisen würden – vor allem bei komplexeren Fragestellungen, manchmal aber auch bei ganz simplen Unverträglichkeiten der verwendeten Systeme mit den von Beratern genutzten Programmen, Browsern oder auch Hardware.

Kaum inhaltlicher Klärungsbedarf

Inhaltlich dagegen seien die Vorgaben der Finanzanlagenvermittlungsverordnung weitgehend klar. „Natürlich wird es auch hier in dem ein oder anderen Fall Klärungsbedarf geben“, so Köster. „Im Wesentlichen aber lässt sich mit den Vorgaben jetzt gut arbeiten.“ Diese Vorgaben erfordern dem Experten zufolge vom Berater eine eingehende Beschäftigung. Insgesamt habe man festgestellt, dass vor allem komprimierte Informationen und Checklisten sehr gut ankommen. Diese würden den Beratern in ihren Abläufen helfen und für Rechtssicherheit sorgen.

Vereinheitlichen nicht immer gewollt

„Natürlich lässt sich vieles vereinheitlichen“, sagt Köster. „Aber die Verordnung zielt ja gerade darauf ab, dass für jeden Kunden individuell gezeigt wird, dass die Empfehlung optimal ist, dass sie geeignet ist.“ Und genau dieser Anspruch an die Individualität jeder Geeignetheitserklärung, jeder Zielmarktdefinition und bei der Kostentransparenz sei es, der die vollständig digitalen Strecken in der Beratergunst derzeit noch hinter dem hybriden Mischmodell zurückbleiben lasse. (mh)

Bild: © Chris Titze Imaging – stock.adobe.com