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2. September 2020
BaFin nimmt Restschuldversicherungen in die Mangel

BaFin nimmt Restschuldversicherungen in die Mangel

Zum zweiten Mal hat die BaFin zu Restschuldversicherungen eine Marktuntersuchung durchgeführt. Das Fazit fällt wie bei der ersten Untersuchung im Jahr 2017 ernüchternd aus. Kritik äußert die Finanzaufsicht unter anderem an der Höhe der Provisionen sowie an der Beratung und an den teils hohen Ablehnungsquoten.

Die Diskussion um Restschuldversicherungen bekommt durch eine neue Marktuntersuchung der BaFin neues Futter. Das aus Sicht von Verbrauchern wünschenswerte „doppelte Preisschild“ ist laut den Experten der deutschen Finanzaufsicht am Markt noch nicht flächendeckend eingeführt worden. Immerhin scheint es aber zunehmende Verbreitung zu finden. Besserung sei auch in Bezug auf die Information zur Freiwilligkeit von Restschuldversicherungen erkennbar. Kreditinstitute und Versicherer geben der BaFin zufolge weit überwiegend einen Hinweis auf die Freiwilligkeit der Restschuldversicherung in ihren jeweiligen Vertragsunterlagen. Bei der optisch auffälligen Gestaltung des Freiwilligkeitshinweises an exponierter Stelle gebe es jedoch auch hier noch Nachholbedarf.

Hohe Ablehnungsquoten

Auffällig sind er Finanzaufsicht zufolge die teilweise hohen Ablehnungsquoten im Leistungsverhalten. Die höchsten Ablehnungsquoten gibt es demnach beim Risiko Arbeitslosigkeit. Die Ablehnungsquoten bei den Arbeitslosigkeitsversicherungen bewegen sich bei den echten Gruppenversicherungsverträgen überwiegend im Bereich von 35% bis 55%, bei Einzelversicherungsverträgen sogar von bis zu 66%.

Anzeichen für Beratungsdefizite

Besonders große Unterschiede gebe es aber vor allem bei den Arbeitsunfähigkeitsrisiken. Während einzelne Versicherer über 90% aller Anträge abgesegnet haben, gab es auch Unternehmen, die rund ein Viertel aller beantragten Leistungen ablehnten. Ablehnungsgründe wie das Auslaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder das Berufen auf „Nichtversicherbarkeit“ könnten bereits im Verkaufsgespräch erkennbar gewesen sein und werfen die Frage auf, ob es möglicherweise bei Vertragsschluss zu Beratungsdefiziten gekommen ist.

Provisionen „teilweise außerordentlich hoch“

Auch bei den Provisionen sieht die BaFin weiterhin Verbesserungsbedarf. Wie bereits in der Marktuntersuchung 2017, seien die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen „teilweise außerordentlich hoch“. Trotz öffentlicher Diskussionen seit der letzten Untersuchung habe es bei den Provisionszahlungen in der Praxis noch keine Veränderungen in nennenswertem Umfang gegeben.

Verbraucherschützer sehen sich bestätigt

Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht die BaFin-Marktuntersuchung als Bestätigung der jahrelangen Kritik der Verbraucherschützer an den Restschuldversicherungen. Sie erneuerte daher die Forderung nach einem Provisionsdeckel für den Vertrieb solcher Versicherungen. Schließlich würde die aktuelle BaFin-Studie belegen, dass der Fehlanreiz zum Verkauf der Restschuldversicherung erhalten und die Versicherung im Verhältnis zu anderen Versicherungen überteuert bleibe. (mh)

Bild: © studio v-zwoelf – stock.adobe.com