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10. September 2020
HDI: Betriebsschließungsversicherung für weitere Branchen

HDI: Betriebsschließungsversicherung für weitere Branchen

Im Juni hat die HDI Versicherung ihre Betriebsschließungsversicherung (BSV) neu aufgelegt. Nun öffnet der Versicherer den Schutz auch für kleine und mittelständische Betriebe vieler Betriebsarten sowie für Freiberufler wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten.

Die HDI Versicherung öffnet ihre Betriebsschließungsversicherung (BSV) für eine Vielzahl von weiteren Branchen. Im Juni hat der Versicherer die BSV neu konzipiert und wieder für den Verkauf geöffnet. Nun ist eine Absicherung auch für kleine und mittelständische Betriebe vieler Betriebsarten unter anderem aus Handwerk, Handel und Dienstleistung und für freie Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten möglich.

Corona-Lockdown lässt Nachfrage steigen

Bis vor Kurzem war die Betriebsschließungsversicherung nur bei Firmen aus lebensmittelnahen Branchen wie etwa Gastronomiebetrieben oder Bäckereien bekannt. Da praktisch keine Nachfrage von Unternehmen anderer Branchen vorhanden war, gab es auch keine Versicherungslösungen für andere Bereiche. Infolge des Corona-Lockdown hat die Nachfrage allerdings zugenommen. „Als Reaktion auf die Corona-Krise haben wir Anfragen nach dem Versicherungsschutz vermehrt auch von Unternehmen jenseits der traditionellen BSV-Kundenkreise bekommen,“ erklärt Dr. Christoph Wetzel, Vorstandsvorsitzender der HDI Versicherung. Durch den Lockdown seien auch Firmen für das Thema sensibilisiert worden, die von den Schließungen nicht selbst betroffen waren. Denn Infektionen durch SARS-CoV-2 oder andere Erreger können praktisch alle Unternehmen treffen und behördlich verfügte Betriebsschließungen nach sich ziehen.

Auch präventive Betriebsschließungen durch Behörden sind versichert

Laut HDI liegt der Fokus beim Schutz auf der eigentlichen Aufgabe einer BSV, nämlich der Absicherung von Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Betriebsschließungen aufgrund von Infektionen oder Krankheitserregern im Betrieb. „Das gilt auch für Infektionen durch den neuartigen Corona-Virus und auch im Rahmen der aktuellen Pandemie“, unterstreicht Wetzel. Zudem sind auch präventive Schließungen von Betrieben durch die Behörden versichert, um ein Überspringen meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger von anderen Firmen zu vermeiden.

Behördliche Einzelanordnung als Voraussetzung

Als Voraussetzung für das Eintreten des Versicherungsschutzes muss dabei eine behördliche Einzelanordnung für den jeweiligen Betrieb vorliegen. Schließungen auf Basis von Allgemeinverfügungen sind dagegen nicht abgedeckt.

HDI hat die im Frühjahr erfolgten umfangreichen Betriebsschließungen als versichert betrachtet. Wie die Gesellschaft mitteilt, wurden und werden die Schäden entsprechend reguliert. Inzwischen habe der Versicherer in diesem Zusammenhang schon über 40 Mio. Euro an seine Kunden geleistet. (tk)

Lesen Sie hierzu auch ein Interview mit Wolfgang Hanssmann, Vorstandsvorsitzender der HDI Vertriebs AG:

BSV: „Wir entscheiden hier zum Wohle unserer Kunden“

Bild: © Axel Bueckert – stock.adobe.com