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27. September 2020
Schutzschirm für Kreditversicherungen soll verlängert werden

Schutzschirm für Kreditversicherungen soll verlängert werden

Im April 2020 wurde zusammen mit dem Bund ein Schutzschirm für die kreditversicherte Wirtschaft vereinbart. Die 30 Mrd. Euro ermöglichten es den Kreditversicherern, die Limits auf Kundenverbindlichkeiten und Lieferketten aufrechtzuerhalten. Im Dezember läuft der Schutzschirm aus. Wirtschaft und Makler fordern eine Verlängerung.

Infolge des Corona-Stillstandes vereinbarten Bund und Kreditversicherer einen Schutzschirm. Damit übernahm der Bund für das Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Mrd. Euro. Durch eine Hebelwirkung wurde die Absicherung eines Geschäftsvolumens in Höhe von rund 400 Mrd. Euro erwartet. Der Deal enthält, dass die Kreditversicherer dem Bund 65% der Prämieneinnahmen überlassen, zudem tragen sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Mio. Euro selbst und übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen.

Systemrelevant für Erholung der Wirtschaft

Nun geht es darum, wie auch über das Jahr 2020 hinaus, Lieferantenkredite deutscher Unternehmen abgesichert werden können. Denn davon hängt auch ein möglicher wirtschaftlicher Aufschwung ab. Der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) und der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) bezeichnen die Kreditversicherung in einer gemeinsamen Stellungnahme als systemrelevant für die Wirtschaft und fordern eine Verlängerung des Schutzschirms. Aktuell würden Versicherer ihre zugesicherten Limite auf den 31.12.2020 befristen. Dies führe dazu, dass Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen grundsätzlich in Frage stellen würden und daraus mehr Insolvenzen folgen könnten.

Nach Ansicht der beiden Verbände bereiten sich die Versicherer aktuell mit unterschiedlichen Strategien auf die Phase nach dem Auslaufen des Schutzschirms vor. So befristen einige aktuell signifikante Teile der zugesicherten Kreditlimite für ihre deutschen Versicherungsnehmer für bestimmte Bonitätsstufen lediglich bis zum Jahresende. Andere kündigen auf informeller Basis für das Jahr 2021 bereits signifikante Prämienerhöhungen an, die die betroffenen Unternehmen in einem wirtschaftlich bereits schwierigen Umfeld zusätzlich belasten würden. Das führe zu großer Verunsicherung, Lieferantenbeziehungen und Investitionen würden infolge auf den Prüfstand gestellt.

Was aus Sicht von BDVM und GVNW zu tun ist

Gemeinsam fordern Makler und Wirtschaft eine Verlängerung des Schutzschirmes bis Ende 2021 auf Basis der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen und Volumengrenzen. Der Schutzschirm sollte grundsätzlich erst dann beendet werden, wenn die Wirtschaft wieder angelaufen sei, verlässliche Insolvenzprognosen vorlägen, Konjunkturmaßnahmen ausgelaufen und die Insolvenzordnung wieder eingesetzt worden sei. (bh)

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Bild oben: © FrankBoston – stock.adobe.com