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29. September 2020
Kfz: AdmiralDirekt bringt Fahrerschutzversicherung

Kfz: AdmiralDirekt bringt Fahrerschutzversicherung

Ab Oktober bietet AdmiralDirekt, der Direktversicherer der Itzehoer, eine Fahrerschutzversicherung in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung an, die im Premium-Tarif inklusive ist und optional zu den Tarifen Basis und Komfort hinzugebucht werden kann.

Mit dem neuen Fahrerschutz, den AdmiralDirekt ab Oktober anbietet, erhält der Fahrer nach einem Verkehrsunfall umfassende Unterstützung auch dann, wenn er den Unfall selbst verursacht hat. Die Fahrerschutzversicherung reguliert den Schaden des Fahrers im versicherten Pkw so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht. Auch bei Schäden ohne Unfallgegner greift die Versicherung und kommt für die Kosten auf, die sonst vom Fahrer selbst zu tragen sind. Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Reha-Maßnahmen werden in Höhe der Deckungssummen der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (im Basis-Tarif 8 Mio. Euro, im Komfort- und Premium-Tarif 15. Mio. Euro) vollumfänglich übernommen. Die neue Fahrerschutzlösung ist im Premium-Tarif inklusive und kann optional zu den Tarifen Basis und Komfort hinzugebucht werden.

Zusätzliche Entschädigungssumme nach Totalschaden bei Entscheidung für Elektro oder Wasserstoff

Versicherte mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung erhalten mit Einführung des neuen Kfz-Tarifs nach einem Totalschaden eine zusätzliche Entschädigungssumme in Höhe von 2.000 Euro, wenn sie ihren Pkw durch ein erstmalig zugelassenes Fahrzeug mit der Antriebsart Elektro oder Wasserstoff ersetzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde sich bei Abschluss für das Kfz-Sonderkonzept bessergrün von AdmiralDirekt entschieden hat. Das Partnerunternehmen bessergrün GmbH pflanzt für jeden Abschluss einer Kfz-Versicherung mit dem Sonderkonzept bessergrün einen Baum in Deutschland. Darüber hinaus fließen die Beiträge in nachhaltige Kapitalanlagen.

Im Premium-Tarif profitieren Kaskoversicherte von der All-Risk-Deckung. Diese versichert den Akku bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen gegen alle Gefahren, durch die er beschädigt oder zerstört werden kann. Neu ist außerdem, dass Ladekarten von Elektrofahrzeugen dann auch gegen die unberechtigte Nutzung bis 100 Euro abgesichert sind. Versichert ist auch, wenn das Ladekabel während des Ladevorgangs entwendet wird. (ad)

Bild: © GreatKimFamilyStudio – stock.adobe.com