Wir möchten Ihnen Andreas vorstellen und wie die Zahnzusatzversicherung der SDK ihm geholfen hat. Andreas ging nie gerne zum Zahnarzt. Mindestens genauso sehr wie den Bohrer fürchtete er nämlich die hohen Kosten. Doch mit der Zusatzversicherung der SDK konnte sein Versicherungsmakler Felix ihm die Sorgen nehmen. Lesen Sie hier, mit welchen Vorteilen Sie Ihren Kunden ebenso helfen können.
„In meinem Alter noch zahnzusatzversichern, das geht doch gar nicht.“ – Klar geht das!
Andreas geht auf die 50 zu und ist ein typischer „Angstpatient“ beim Zahnarzt. Umso mehr, seit ihm in seiner Jugend nach einem Unfall zwei Zähne gezogen wurden. Mit Blick auf einen im zunehmenden Alter wahrscheinlich ansteigendem Behandlungsbedarf rät ihm sein Versicherungsmakler Felix zur Zahnzusatzversicherung der SDK. Aber Andreas ist skeptisch. Zu sehr graut es ihm vor dem Zahnarztstuhl und den Schmerzen, die er aus der Erinnerung heraus damit verbindet.
„Zahlt mir die SDK die Kosten für Schmerzausschaltung?“ – Klar tut sie das!
Für Andreas ist klar: Ohne Behandlung gegen die Schmerzen bringen ihn keine zehn Pferde auf den Zahnarztstuhl. „Kein Problem“, erwidert Felix. „Die SDK bezahlt Maßnahmen zur Schmerzausschaltung zu 100 Prozent bzw. bis max. 200 Euro – sogar, wenn sie medizinisch nicht notwendig sind.“ Andreas wird langsam neugierig. Doch sein innerer Schweinehund sträubt sich noch. Zu sehr hat er die auf den Unfall folgende Behandlung von damals in Erinnerung, die ihm zwei Zahnlücken beschert hat.
„Kann ich meine beiden fehlenden Zähne mit versichern?“ – Klar können Sie das!
„Bei der SDK sind bis zu drei fehlende Zähne mitversicherbar“, erklärt Felix. Andreas ist nun endgültig überzeugt. Er schließt den Tarif Zahn 100 ab. Für die beiden fehlenden Zähne zahlt er einen Beitragszuschlag und lässt sie wenig später beim Zahnarzt ersetzen. Ohne Angst und ohne Schmerzen.
Die Vorteile der neuen Zahnzusatzversicherung der SDK auf einen Blick:
- Flexible Steuerung des Versicherungsschutzes mit Absicherungsstufen von 50% / 70% / 90% / 100% (einschließlich GKV)
- Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prophylaxe, Kieferorthopädie für Kinder und für Erwachsene nach Unfall in jedem neuen Zahntarif enthalten
- Keine Wartezeiten – Versicherungsschutz bereits ab dem 1. Tag
- Bis zu drei fehlende Zähne gegen Zuschlag mitversicherbar
- Umfangreiche Zahnbehandlungen (z. B. Wurzel- und Parodontosebehandlung) auch dann, wenn die GKV nicht leistet
- Übernahme der Kosten auch für hochwertige Maßnahmen, wie zum Beispiel Inlays und Implantate
- Prophylaxe immer zu 100% (max. 50 Euro / 100 Euro / 150 Euro / 200 Euro)
- Kein Höchstaufnahmealter
- Entfall der Zahnstaffel bei leistungsgleicher Vorversicherung
- Schmerzausschaltung immer zu 100% (max. 200 Euro), auch wenn medizinisch nicht notwendig
- Keine versteckten Beschränkungen durch Preis- / Leistungsverzeichnisse oder Sachkostenlisten
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.sdk.de/einfachgeregelt oder bei Ihrem Maklerbetreuer. Deutschlandweit!
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