Schon kleinste Ungenauigkeiten in Beratung oder Planung von Bauprojekten können gravierende Folgen für Architekten und Bauplaner haben. Dies macht den Versicherungsschutz umso wichtiger. Um spezifisch beraten zu können, ist auf Maklerseite Spezialwissen gefragt, auch über die reine Versicherungslehre hinaus.
Wir betreuen überwiegend Bauplanungsbüros, also Architekten, Beratende Ingenieure sowie Generalplaner. Aber auch andere branchennahe Unternehmen mit besonderem Versicherungsbedarf wie zum Beispiel Kanalsanierungsunternehmen befinden sich in unserem Portfolio. Zu unseren Kunden gehören Einzelkämpfer genauso wie internationale Großbüros.
Allen gemein ist, dass deren größter Absicherungsbedarf bei der Berufshaftpflichtversicherung liegt. Die Schwierigkeit besteht darin, nicht nur im Vorfeld der Risikoabsicherung das exakte Berufsbild des Versicherten genauestens zu erfassen, sondern auch landestypische Besonderheiten und Anforderungen an den Versicherungsschutz zu erfüllen.
Bei größeren Ingenieurgesellschaften, für die wir auch internationale Versicherungsprogramme koordinieren, gilt das Augenmerk den nationalen Besonderheiten, wie wir sie zum Beispiel in Frankreich mit der sogenannten „assurance R. C. décennale“ haben. Aber auch in anderen europäischen Ländern und anderswo auf der Welt gibt es für alle an Bauplanungsprojekten beteiligten Unternehmen zum Teil sehr spezielle und für uns in Deutschland untypische Vorgaben.
Bei Großbauprojekten gilt es viele spezielle Risiken zu berücksichtigen. Das entscheidende dabei ist jedoch, diese nicht getrennt voneinander zu bewerten, sondern in ihrer Gesamtheit. Denn es kann durchaus wechselseitig zu einer Steigerung des Gesamtrisikos kommen. Die Gefahr ist, dass hieraus dann auch zusätzliche, gegebenenfalls auch existenzbedrohende Kostenrisiken für den Auftraggeber oder den Bauherren resultieren können. Zum Beispiel ein enormer wirtschaftlicher Schaden für den Bauherren, weil das Bauvorhaben zeitlich verspätet fertiggestellt wird und die Nutzung des Gebäudes erst zeitlich verzögert erfolgen kann.
Bei Großbauplanungsvorhaben setzt sich der Trend nach einer globalen Risikoabsicherung aller Beteiligten weiter fort. Bei diesen sogenannten Baukombi-Versicherungen gelten alle am Projekt beteiligten Unternehmen mit ihren jeweiligen Leistungen mitversichert, unabhängig davon, ob sie den planerischen oder den ausführenden Part übernehmen. Der Versicherungsschutz einer solchen Deckung, oftmals auch als All-Risk-Police bezeichnet, umfasst neben sämtlichen Haftpflichtrisiken auch das Bauleistungsrisiko. Um damit den von Ihnen erwähnten „Verschiebungen“ Rechnung zu tragen, sind solche Deckungen auch zum Beispiel um „Verzögerungsschäden“ erweiterbar.
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Daniel Jerlich |