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2. Mai 2014
62% der Vermittler wollen § 34i GewO-E beantragen

62% der Vermittler wollen § 34i GewO-E beantragen

Ab März 2016 wird die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland unter anderem durch einen neuen § 34i Gewerbeordnung (GewO) umgesetzt. In einer AfWUmfrage äußerten 62% der Vermittler, dass sie eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilienfinanzierungen beantragen werden, wenn die „Spielregeln“ sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f GewO vergleichbar sind.

Ab März 2016 wird die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland unter anderem durch einen neuen § 34i Gewerbeordnung (GewO) umgesetzt. In einer AfWUmfrage mit über 650 Teilnehmer/-innen äußerten 62% der Vermittler, dass sie eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilienfinanzierungen beantragen werden, wenn die „Spielregeln“ sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f GewO vergleichbar sind.

Zurzeit arbeiten das Bundesjustiz- und Bundeswirtschaftsministerium an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese muss am 21.03.2016 in Deutschland in Kraft treten. Der AfW hatte eine große Umfrage zu diesem Themen durchgeführt, um Informationen über dieses Vermittlersegment zu erhalten und in seine politische Arbeit einfließen zu lassen. In einer ersten Auswertung zeigten sich außerdem folgende Ergebnisse: 28% beantworteten die Frage, ob sie eine Erlaubnis zur Finanzierungsvermittlung gem. § 34i-E beantragen würden, wenn die Spielregeln sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f vergleichbar sind, mit „Vielleicht“. Für nur 10% der Befragten kommt der § 34i nicht in Frage. Sollte es zu einer Alte-Hasen-Regelung kommen und der Nachweis der Berufserfahrung unter anderem durch den Nachweis einer § 34c Erlaubnis gefordert werden (was sich andeutet), dann würden viele Vermittler diese Alte-Hasen-Regelung in Anspruch nehmen können. Sollte es erneut eine Siebenjahres-Frist geben, dann hätten 85% der Vermittler ihren 34c schon länger als sieben Jahre und würden unter diese Regelung fallen, sofern sie die Finanzierungsvermittlung auch durch weitere Geschäftsunterlagen nachweisen können. Im Schnitt werden 17 Finanzierungen pro Jahr vermittelt, die durchschnittlich vermittelte Darlehenssumme beträgt 170.000 Euro. Die absolute Anzahl der Vermittlungen pro Jahr zeigt, dass die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen bei vielen Vermittlern noch kein zentraler Baustein ihrer Tätigkeit ist und somit noch großes Wachstumspotenzial besteht.

 
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